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    Bayerngrunsteuer

    Servus, ich bitte um Hilfe bei der Ausfüllung der Grundsteuererklärung für Bayern. Konkret: ich besitze ein altes bäuerliches Anwesen, Baujahr 1894, von meinen Eltern geerbt, keine Landwirtschaft mehr. Auf dem Flurstück, ist ein Großteil verpackteter Acker, der Rest ist die alte Hofstelle und Obstgarten. Ich habe für das Land- und Forstwirtschaftliche Vermögen den Hauptvordruck + Anlage Land-und Forstwirtschaft mit amtlicher Fläche (=alles) und der Nutzungsfläche (lt.Pachtvertrag) ausgefüllt. Für das Grundvermögen habe ich ebenfalls Hauptvordruck und Anlage Grundstück. Um letztere geht es; ich habe auf der ersten Seite die Gesamtfläche etc. eingetragen, nächste Seite "Angaben zu Gebäuden/Gebäudeteilen": Einfamilienhaus mit von mir ermittelter Wohnfläche, das ist klar. Jetzt: wie gebe ich den alten Stall und Stadl (alles zusammengebaut, sog. Wohnstallhaus) und weitere Gebäude und Schuppen an. Die Nutzung ist "Lagerung von Gerümpel meiner Eltern". Welche Bezeichnung wähle ich aus, welche Nutzfläche? Oder muß das ganz anders gemacht werden?
    Herzlichen Dank für Eure Hilfe!!!!

    #2
    Jetzt: wie gebe ich den alten Stall und Stadl (alles zusammengebaut, sog. Wohnstallhaus) und weitere Gebäude und Schuppen an. Die Nutzung ist "Lagerung von Gerümpel meiner Eltern".
    Du darfst das in Bayern unter den Voraussetzungen von Art. 9 BayGrStG bei der Landwirtschaft als Hofstelle erklären. Das Gerümpel deiner Eltern

    solltest du besser entsorgen, damit das nicht der Wohnnutzung zugeordnet wird. https://www.gesetze-bayern.de/Conten.../BayGrStG/true
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hallo Charlie24 und vielen Dank für die schnelle Antwort gestern!! Ich mache also den Hauptvordruck und die Anlage Grundstück. Hier ist "Fläche in qm" gefragt.
      Jetzt: soll da die amtliche Fläche des Flurstückes rein, oder die Restfläche, die bleibt, wenn man die verpachtete Ackerfläche abrechnet??
      Zusätzlich nun die Anlage Land- und Forstwirtschaft und bei Nutzung "28" = Hofstelle eingegeben.
      Jetzt: Fläche der Nutzung. In meinen Unterlagen finde ich Angaben aus dem Einheitswertbescheid von 1998, damals ist das umgeschrieben und als Grundvermögen bewertet worden.
      Da heißt es "anteilige Hof- und Geb.Fl." Dort ist kein hoher Wert eingetragen, jedenfalls weniger Quadratmeter, als die Gebäude eigentlich haben. Hmmm??
      Hoffe auf erneute Hilfe, Vielen Dank dafür!!!

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        #4
        Welche Flächen du wo angeben musst bzw. darfst, musst du selbst ausrechnen. Was den Wohnteil angeht, musst du die Flächen für das Wohnhaus

        samt Umgriff ermitteln und über Zähler und Nenner in Zeile 6 der Anlage Grundstück abbilden. Der Nenner ist die amtliche Flurstücksfläche,

        der Zähler die Fläche, die auf den Wohnteil entfällt. Bei der Landwirtschaft trägst du in der Anlage für die Landwirtschaft ebenfalls die amtliche

        Flurstücksflächen ein, die verpachteten Flächen entsprechend ihrer Nutzung und die auf die Hofstelle entfallenden m² aufgrund eigener Ermittlung.

        Welche Flächen zur Hofstelle rechnen, ergibt sich aus § 234 Abs. 6 BewG: https://www.gesetze-im-internet.de/bewg/__234.html

        In Bayern gilt nur der 1. Halbsatz
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #5
          Servus und erneut vielen Dank!
          Ich habe leider viel nicht verstanden, Sorry!

          #Fläche für das Wohnhaus samt Umgriff
          Habe jetzt stundenlang rumgelesen und weiß immer noch nicht, wie ich das ermitteln soll?! Hilfe! Bitte!!

          #Hofstelle: ist das hier unterstrichene der von Dir genannte Halbsatz?
          (6)Zur Hofstelle gehören alle Hof- und Wirtschaftsgebäudeflächen einschließlich der Nebenflächen, ...
          Da gilt das gleiche wie oben: wie um alles in der Welt ermittle ich die??

          Im BayernAtlas ist sowohl meine verpachtete Ackerfläche als auch die Hofstelle auf ein und derselben Flurstücksnummer zu finden. Es sind auf dem Flurstück lediglich die Gebäude gelb markiert. Die amtliche Fläche besteht aus "Ackerland" und "gemischte Nutzung" = Haus mit Hofstelle, Obstgarten, das ist aber nicht extra rausgemessen. Ich finde ganz viele solcher Flurstücke. Manchmal ist aber die Hofstelle schon so ein wenig umradet und dann gibt es auch eigene Angaben dazu.
          Bin ratlos und für heute ziemlich am Ende meines Lateins.

          Vielen lieben Dank für die erneute Hilfe und Geduld mit mir!!!
          B.

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            #6
            Hallo, ich wende mich erneut an Charlie24 oder jemanden anderen.
            Ich habe inzwischen kapiert, wie ich Umgriffsdaten im Bayernatlas errechnen lassen kann. Was in den Erklärvideos aber nicht wirklich gezeigt wird, ist, wie ich mit dem Werkzeug konkret umgehe, wenn wie bei mir nur die Gebäude eingezeichnet sind. Ich kann das Wohngebäude ausrechnen +WAS dazu? Ich kann die Wirtschaftsgebäude der Hofstelle ausrechnen und WAS dazu? Was sind Nebenflächen, der gekieste Hof z.B. und wieviel von der Straße muß dazu? Wohin kommt der alte Streuobstgarten??? Ich hoffe auf Hilfe!! Vielen lieben Dank!! B.

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              #7
              Eine Streuobstwiese darfst du der Landwirtschaft zuordnen. Das steht ausdrücklich in der Anleitung für Bayern.

              Die extensive Form des Obstbaus in Form einer Streuobstwiese oder eines Streuobstackers, die durch eine Unternutzung der vorhandenen Hochstämme geprägt ist,
              wird der landwirtschaftlichen Nutzung zugerechnet.


              Was man dem Wohnteil zuordnen muss, richtet sich nach der Verkehrsauffassung. Neben den mit Wohngebäuden überbauten Flächen

              gehören PKW-Garagen samt Zufahrten ebenso dazu wie ein Gemüsegarten oder an das Wohnhaus angrenzende Rasenflächen.

              Wenn das Hofgrundstück nur eine Zufahrt hat, kann man deren Fläche ja auf den Wohnteil und die Hofstelle aufteilen.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

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                #8
                Hallo Charlie24 und vielen Dank für die schnelle Antwort!
                Ich hab´s immer noch nicht kapiert, sorry!!
                Ich habe ja ein "L"-förmiges Gebäude + ein Schuppen. Das Ende vom langen Schenkel vom "L" ist das Wohngebäude. Ich nehme dieses Werkzeug vom Bayeratlas und messe für den Umgriff der Hofstelle also ab dem drangebauten Stall und dann die ganzen Flächen vom gekiesten Hof und den Grünflächen + Obstgarten und eine Einfahrt.
                Umgriff Wohnhaus wäre dann die zweite Einfahrt, Wohnhaus und ein "bißchen drumrum"????
                Hoffnungsvolle Grüße, B.

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                  #9
                  Umgriff Wohnhaus wäre dann die zweite Einfahrt, Wohnhaus und ein "bißchen drumrum"????
                  Wenn zum Wohnteil nur geringe Flächenanteile gehören, dann ist das eben so.

                  Zur Hofstelle gehören alle Hof- und Wirtschaftsgebäudeflächen einschließlich der Nebenflächen. Eine Streuobstwiese würde ich jetzt nicht als Hofstelle erklären.

                  Wie man das konkret aufteilt hängt ja auch von den Gesamtflächen ab. Wir haben auf unserem Einfamilienhausgrundstück auch Obstbäume, aber die 200 m²,

                  die die belegen, kann ich schlecht als Streuobstwiese deklarieren.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

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                    #10
                    Noch mal recht herzlichen Dank!
                    Du machst ja hier wirklich einen engelsgeduldigen Job!!!
                    Weiter oben in unserem Verlauf (#7) hattest Du ja schon mal geschrieben, daß ich die Streuobstwiese "der Landwirtschaft zuordnen darf". Aber ich habe ja keine Landwirtschaft!!
                    Ich habe einen verpachteten Acker (Fläche vom Pachtvertrag bekannt, ANDERES Aktenzeichen). Auf dem gleichen Flurstück (EIGENES Aktenzeichen) noch das herausgerechnete Wohnhaus mit Umgriff (hab´ ich jetzt!!!) und eben die Hofstelle mit Nebenflächen, Wiese und Streuobstfläche. Wenn ich jetzt die Streuobstfläche "der Landwirtschaft" zuordne, heißt das dann die Ziffer 9 : Obstbau - Freiland? Das hört sich ja an, als hätte ich einen Obstbaubetrieb!
                    Grüße, B.

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                      #11
                      ANDERES Aktenzeichen
                      Bei dem Aktenzeichen für die Landwirtschaft musst du doch die Hofstelle und ggf. die Streuobstwiese zuordnen. Das ist ja der Sinn und Zweck

                      von Art. 9 BayGrStG. Man braucht eben anders als nach Bundesrecht keine aktive Landwirtschaft. Und was Streuobstwiesen angeht, steht in

                      der Anleitung für Bayern folgendes:

                      Streuobstwiese.jpg
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

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                        #12
                        Aaah, ich muß also bei dem Aktenzeichen wo der Acker drin ist, also die Pachtfläche auch die Hofstelle und die Streuobstwiese angeben und bei dem Aktenzeichen, wo die Wohnadresse drauf ist, nur das herausgerechnete Wohnhaus mit Umgriff in der Anlage Grundstück. Fertig?!

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                          #13
                          Aaah, ich muß also bei dem Aktenzeichen wo der Acker drin ist, also die Pachtfläche auch die Hofstelle und die Streuobstwiese angeben
                          Genauso ist das !
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                            #14
                            Heureka!!!!!!!!!!!!!

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                              #15
                              Das war aber mal eine schwere Geburt.

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