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Umsatzsteuer 2021 Photovoltaik Regelbesteuerung

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    Umsatzsteuer 2021 Photovoltaik Regelbesteuerung

    Hallo,

    ich habe zum ersten mal eine Umsatzsteuererklärung für ein volles Jahr für unsere PV-Anlage ausgefüllt und mich dabei total verhauen.

    Ausgangssituation

    PV-Kauf 2021 Regelbesteuerung gewählt und 2021 die MwSt. erstattet bekommen.

    Vorsteueranmeldung war soweit kein Problem dazu gab es genug Videos auf YouTube zu. Ich habe jetzt aber den großen Fehler bei der Jahresabrechnung gemacht und die dummerweise als Kleinunternehmer erstellt und das FA möchte natürlich die MwSt. zurück.

    Jetzt will ich das natürlich berichtigen und alles richtig machen und habe dazu ein paar Fragen.

    1.Zeile 38 Lieferungen und sonstige Leistungen zu 19%

    Da muss doch der Betrag von den Stadtwerken rein für die Einspeisung in Netto

    2.Zeile 39 unentgeltliche Wertangaben-Lieferungen nach Paragraf 3 Absatz 1b ustg zu 19%

    Dort muss ich meinen Eigenverbrauch Netto eintragen?!

    3.Zeile 122 Vorsteuerbeträge aus Rechnungen von anderen Unternehmern (§ 15 Absatz 1 Satz 1
    Nummer 1 UStG)

    Die erhaltene MwSt. vom Kauf der PV-Anlage


    Ich hoffe meine Fragen sind verständlich ausgedrückt der Schock sitzt noch tief nachdem der Brief vom FA eingetrudelt ist.



    #2
    Hier gibt es eine Broschüre und auch noch weitere Hinweise zum bisherigen Recht: https://www.finanzamt.bayern.de/Info...x&f=Amberg&t=x

    Unter Nummer 10 der Broschüre findet sich ein Beispiel für die Umsatzsteuer aus dem Jahr 2019. Die Kennziffern müssten auch für 2021 zutreffen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Vorsteueranmeldungen gibt es nicht.

      Großer Vorteil von Elster: bei der Erstellung der Steuererklärung sieht man gleich, wieviel man rauskriegt oder zahlen muss (wenn das Finanzamt nicht abweicht).

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        #4
        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
        Hier gibt es eine Broschüre und auch noch weitere Hinweise zum bisherigen Recht: https://www.finanzamt.bayern.de/Info...x&f=Amberg&t=x

        Unter Nummer 10 der Broschüre findet sich ein Beispiel für die Umsatzsteuer aus dem Jahr 2019. Die Kennziffern müssten auch für 2021 zutreffen.
        Hi das hatte ich mir schon angeguckt.Die Frage ist halt nur ob ich das alles richtig verstanden habe deswegen meine Frage mit den Zeilen.
        Zuletzt geändert von Boiler; 20.12.2022, 12:47.

        Kommentar


          #5
          Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
          Vorsteueranmeldungen gibt es nicht.

          Großer Vorteil von Elster: bei der Erstellung der Steuererklärung sieht man gleich, wieviel man rauskriegt oder zahlen muss (wenn das Finanzamt nicht abweicht).
          Komisch das es bei Elster Umsatzsteuer-Voranmeldung heisst.

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            #6
            Hi das hatte ich mir schon angeguckt leider löst das nicht wirklich mein problem.
            Wieso nicht ? Da wird doch bestätigt, dass die von dir genannten Zeilen 38, 39 und 122 zutreffen. Welches konkrete Problem hast du denn ?
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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              #7
              Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
              Wieso nicht ? Da wird doch bestätigt, dass die von dir genannten Zeilen 38, 39 und 122 zutreffen. Welches konkrete Problem hast du denn ?
              Ich wollte es nur Bestätigt haben das ich es richtig gelesen/verstanden habe.

              Elster hat mir jetzt am Ende eine Zahl - ausgespuckt was hat das zu bedeuten?

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                #8
                Zitat von Boiler Beitrag anzeigen
                .....
                Elster hat mir jetzt am Ende eine Zahl - ausgespuckt was hat das zu bedeuten?
                Hallo Boiler,

                das kommt darauf, wie die Zahl aussieht -> entweder du bekommst noch etwas wieder oder musst noch etwas zahlen.

                Tschüß

                Kommentar


                  #9
                  Zitat von holzgoe Beitrag anzeigen

                  Hallo Boiler,

                  das kommt darauf, wie die Zahl aussieht -> entweder du bekommst noch etwas wieder oder musst noch etwas zahlen.

                  Tschüß
                  Hi das sieht so aus.

                  Korrektur.jpg

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                    #10
                    Das Vorauszahlungssoll kann nicht richtig sein. Dir wurde doch die Vorsteuer erstattet, das steht jedenfalls im Eröffnungsbeitrag.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                      #11
                      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                      Das Vorauszahlungssoll kann nicht richtig sein. Dir wurde doch die Vorsteuer erstattet, das steht jedenfalls im Eröffnungsbeitrag.
                      Da hatte ich jetzt den Betrag eingegeben der für die Vorsteueranmeldung entrichtet wurde.Ich habe mal die beiden voranmeldungen mit reingeapackt.Muss ich beim Vorrauszahlungssoll noch den erhaltenen Betrag vom Finanzamt eintragen?
                      Angehängte Dateien

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                        #12
                        Ich habe mal die beiden voranmeldungen mit reingeapackt.Muss ich beim Vorrauszahlungssoll noch den erhaltenen Betrag vom Finanzamt eintragen?
                        Warum hast du denn die Vorsteuer zweimal geltend gemacht ?

                        Vorauszahlungssoll ist die Summe der angemeldeten beziehungsweise festgesetzten Umsatzsteuer-Vorauszahlungen / Überschüsse aus dem
                        Voranmeldungsverfahren einschließlich der Sondervorauszahlung für die Dauerfristverlängerung. Ob die Vorauszahlungen bereits entrichtet sind
                        oder ob das Finanzamt einen Überschuss bereits ausgezahlt hat, ist für das Vorauszahlungssoll ohne Bedeutung.
                        In den Fällen, in denen bereits eine Festsetzung der Umsatzsteuer für den Besteuerungszeitraum vorliegt, ist die bisher festgesetzte Umsatzsteuer
                        als Vorauszahlungssoll einzutragen.
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                          #13
                          Zitat von Boiler Beitrag anzeigen
                          Komisch das es bei Elster Umsatzsteuer-Voranmeldung heisst.
                          Nein, das ist nicht komisch! So heißt das Formular mindestens seit den 70ern! Es geht da vor allem um Umsatzsteuern. Auch wenn in Deinem Fall jetzt erstmal die Vorsteuern höher sind.

                          Das Vorauszahlungssoll aus den beiden angehängten Voranmeldungen beträgt -7440,78. Du hast in der Jahreserklärung +45,22 eingetragen, das ist doch ein gewaltiger Unterschied!

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                            #14
                            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                            Warum hast du denn die Vorsteuer zweimal geltend gemacht ?

                            Vorauszahlungssoll ist die Summe der angemeldeten beziehungsweise festgesetzten Umsatzsteuer-Vorauszahlungen / Überschüsse aus dem
                            Voranmeldungsverfahren einschließlich der Sondervorauszahlung für die Dauerfristverlängerung. Ob die Vorauszahlungen bereits entrichtet sind
                            oder ob das Finanzamt einen Überschuss bereits ausgezahlt hat, ist für das Vorauszahlungssoll ohne Bedeutung.
                            In den Fällen, in denen bereits eine Festsetzung der Umsatzsteuer für den Besteuerungszeitraum vorliegt, ist die bisher festgesetzte Umsatzsteuer
                            als Vorauszahlungssoll einzutragen.
                            Ich hatte gedacht die muss man trotzdem bei Zeile 122 eintragen.Also bleibt Zeile 122 leer richtig?Also brauche ich bei Vorrauszahlung nur die 34,20 eintragen?

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                              #15
                              Ich hatte gedacht die muss man trotzdem bei Zeile 122 eintragen
                              Ja natürlich muss man die Vorsteuern auch in der Jahreserklärung angeben. Laut deinen beiden Voranmeldungen waren das 7.486,00 €.

                              Die führen zu einem hohen negativen Vorauszahlungssoll. Ich weiß ja nicht, was das Finanzamt mit der doppelten Geltendmachung

                              der Vorsteuer gemacht hat.
                              Freundliche Grüße
                              Charlie24

                              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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