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Grundsteuererklärung NRW Miteigentumsanteil

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    Grundsteuererklärung NRW Miteigentumsanteil

    Hallo zusammen,

    ich komme bei der Eingabe der Daten für die neue Grundsteuer nicht so richtig weiter.
    Folgender Fall:

    Ich habe ein Grundstück mit mehreren Flurstücken ( 5 Stück). Ein Flurstück hat 1362qm und auf diesem stehen 2 Häuser. Eine Doppelhaushälfte die als Einfamilienhaus genutzt wird und ein Mehrfamilienhaus mit 2 Wohnungen. Die Häuser werden als Eigentumswohnungen gesehen.
    Die Doppelhaushälfte als eine Wohnung und das zweite Haus mit 2 Eigentumswohnungen. Also sind es insgesamt 3 Wohnungen auf diesem einen großen Flurstück.

    Aus der Teilungserklärung geht hervor, dass eine Wohnung mit einem Miteigentumsanteil von 335 zu 1000, die andere mit 323 zu 1000 und die letzte mit 342 zu 1000 angegeben wird.
    Da ich von allen 3 Wohnungen der Eigentümer bin frage ich mich jetzt was genau ich beider Gemarkung bei der der Zeile 11 (zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil) eintragen soll?

    Jede Wohnung hat ein eigenes Aktenzeichen bekommen. Also gehe ich mal davon aus, dass ich bei jeder einzelnen Wohnung den Miteigentumsanteil angeben muss (335 zu 1000, 323 zu 1000, 342 zu 1000). Wird dieser Miteigentumsanteil auch bei den restlichen 4 Flurstücken angegeben? Alle Flurstücke gehören zu den 3 Wohnung.
    Ich bin mir etwas unsicher deswegen wollte ich hier mal nachfragen und vielleicht hat jemand so einen ähnlichen Fall und kennt sich damit aus.

    Viele Grüße
    DHos

    #2
    Wird dieser Miteigentumsanteil auch bei den restlichen 4 Flurstücken angegeben? Alle Flurstücke gehören zu den 3 Wohnung.
    Wenn alle Flurstücke zur gleichen Anlage gehören, müssen in jeder Erklärung alle 5 Flurstücke in GW1 mit dem zur jeweiligen wirtschaftlichen Einheit

    gehörenden Anteil nacheinander erfasst werden. Bei gleichen Bodenrichtwerten kannst du die anteiligen m² für die Zeile 4 von GW2 addieren.

    Wie man vorgehen muss, ist aus den Tabellen hier ersichtlich: https://forum.elster.de/anwenderforu...C3%BCrttemberg
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Vielen Dank für die schnelle Rückmeldung.

      Guten Rutsch ins neue Jahr wünsche ich

      Kommentar

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