Die Kinderbetreuung Rechnung auf meinem Namen. Die ganzen Kosten selbst abziehen?

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  • TechnischeDame
    Neuer Benutzer
    • 20.12.2022
    • 2

    #1

    Die Kinderbetreuung Rechnung auf meinem Namen. Die ganzen Kosten selbst abziehen?

    Guten Tag,
    Ich hätte eine Frage, welchen Wert ich in das Elster-Formular bei der Anlage Kind, bei den Kinderbetreuungskosten, eingeben soll.

    Die Lage:

    - unverheiratete Eltern
    - gemeinsamer Haushalt der Elternteilen während des ganzen Jahres
    - Steuererklärungen abgeben: nicht zusammen veranlagten Eltern
    - das Kind gehörte zu unserem Haushalt (Haushalt der Elternteilen) während des ganzen Jahres

    - jährliche Gesamtaufwendungen der Eltern für die Kinderbetreuungskosten: 5000€
    - für die Kinderbetreuung haben wir, die Eltern, kein Verhältnis geregelt
    - wir Eltern haben zusammen den Kita-Vertrag unterschrieben
    - die Rechnung für die Kinderbetreuungskosten ist aber auf meinem Namen (weil das SEPA-Mandat auf meinem Namen ist)
    - wir hatten ein gemeinsames Bankkonto und davon habe ich die Kinderbetreuungskosten überwiesen

    Meine Frage: am Feld "Nur bei nicht zusammen veranlagten Eltern: Ich habe Kinderbetreuungskosten in folgender Höhe getragen" (Zeile 72), welchen Betrag soll ich eintragen, der ganze (5000€, weil die Rechnung und das SEPA-Mandat auf meinem Namen ist) oder bin ich verpflichtet weniger einzutragen?

    Danke!

  • L. E. Fant
    Erfahrener Benutzer
    • 20.09.2013
    • 15381

    #2
    Es handelt sich dort um eine ganz konkrete Formulierung:

    Zitat von TechnischeDame Beitrag anzeigen
    Ich habe Kinderbetreuungskosten in folgender Höhe getragen

    Kommentar

    • Charlie24
      Erfahrener Benutzer
      • 14.03.2014
      • 45929

      #3
      Beim Einzug von einem gemeinschaftlichen Konto der Eltern spricht vieles dafür, dass jeder die Hälfte getragen hat.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar

      • TechnischeDame
        Neuer Benutzer
        • 20.12.2022
        • 2

        #4
        Darf aber der Vater die Rechnung, die auf meinem Namen steht, benutzen um einen Betrag dafür einzutragen? Der Finanzamt braucht bestimmt auch eine Rechnung dafür, zusätzlich zu Kontoauszügen.

        Kommentar

        • L. E. Fant
          Erfahrener Benutzer
          • 20.09.2013
          • 15381

          #5
          Er sollte jedenfalls keine Beträge dort eintragen, die Du selber schon geltend gemacht hast.

          Kommentar

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