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Freiwillige Unterhaltszahlungen an Eltern

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    Freiwillige Unterhaltszahlungen an Eltern

    Hallo zusammen
    hab meinen Eltern die hier in Deutschland Leben 12/2021 1500 € zur Unterstützung Überwiesen

    Im nachhinein hab ich erfahren das ich dies in der Steuererkährung angeben kann.
    Dazu hab ich zwei fragen.

    Nn meinem vall wird dann nur 1/12 der höchstgrenze anerkannt.Weil die Zahlung im Dezember erfolgte
    Muss ich dann 1/12 selber kürzen oder kann ich 1500 € angeben und das Programmm macht dies selber ?


    Nun habe ich das unter sonstige Außergewöhnliche Belastungen eingetragen
    was muss hier Eingetragen werden ?
    Anspruch auf zu erwartende / Erhaltene Versicherungsleistungen, Beihilfen, Unterstützungen; Wert des Nachlasses und so weiter
    wenn ich dort nix eingebe meckert das Programm bei der Übernahme

    habe 0 einegeben, da Ich ja keine Gelder in dem Zusammenhang bekommen habe.

    mein Vater bezieht Rente, und habe gelesen das alles ab 624 € angerechnet wird. Die genauen Bezüge meiner Eltern sind mir so nicht bekannt, und wüsste nun auch nicht wo ich das eingeben sollte/könnte.

    Deren Steuererklärung wurde schon längst bearbeitet und die haben dies auch nicht mit angegeben.

    Kommt es da zu einem konflickt ?


    oder bringe ich da einiges durcheinander und mache es zu kompliziert ?


    wäre toll wenn mir das jemand erkären könnte
    LG & Danke
    Zuletzt geändert von Tatinsin; 20.12.2022, 18:40.

    #2
    Ich kann mir gar nicht vorstellen, dass Höchstbeträge nicht vom Computer berücksichtigt werden können. Der Vorteil von Elster ist natürlich, dass man das Ergebnis gleich nach Angabe der Daten sehen kann.
    Wo steht denn das mit den zu erwartenden Versicherungsleistungen etc.? Das konnte ich jetzt auf die Schnelle nicht finden.
    Die Einkünfte der unterstützten Personen gibst Du auf Seite 3 der Anlage Unterhalt an.

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      #3
      Ach so, Du bist in der Anlage Außergewöhnliche Belastungen, stimmt's? Das wäre natürlich verkehrt.

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        #4
        Wenn die Eltern eine Steuererklärung abgeben (müssen), sind die Chancen sehr gering, dass Unterhaltsleistungen der Kinder an die Eltern

        steuerliche Auswirkungen haben. Für Unterhaltsleistungen gibt es die Anlage Unterhalt.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          hi,
          richtig, bin in der Anlage Außergewöhnliche Belastungen.
          Die Software weiß aber nicht wann ich die Zahlung getätigt habe ob im Januar oder Dezember. Also müsste man selber das ganze ausrechnen ( Höchstgrenze / 12 )

          Hab das so verstanden, da es eine freiwillige Unterhaltszahlung ist, fällt diese unter sonstige Außergewöhnliuche Belastungen
          wäre ich zum Unterhalt Verpflichtet , dann wäre die Anlage Unterhalt relevant

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            #6
            Außergewöhnliche Belastungen erwachsen zwangsläufig, das hat mit freiwillig nichts zu tun.

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              #7
              wäre ich zum Unterhalt Verpflichtet , dann wäre die Anlage Unterhalt relevant
              Kinder sind den Eltern gegenüber natürlich zum Unterhalt verpflichtet, anerkannt werden Unterhaltsleistungen aber steuerlich nur,

              wenn die Eltern ein Einkommen unterhalb des Grundfreibetrages haben und nur über ein geringes Vermögen verfügen. Wenn

              du eine Steuersoftware benutzt, kann es gut sein, dass Unterhaltsleistungen unter außergewöhnliche Belastungen erfasst werden.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                danke
                mit Software meinte ich Elster Online
                das ist für mich jetzt erstmal alles zu kompliziert und auf die schnelle nicht Lösbar

                Hätte aber am Rande noch eine Frage.Finde im Netz nix genaues dadrüber wie ich es genau eintragen soll

                Will die Zahnspange meines Sohnes angeben, zumutbare und unzumutbare Belastungen habe ich soweit verstanden.
                Wenn ich dies aber nun eintragen will , muss ich dies selber ausrechnen und dann nur die unzumutbaren Belastungen eintragen ?

                Oder kann ich die komplette Rechnung eintragen und Elster Online berechnet selber meiner Zumutbaren Belastungen aus ?
                Möchte mir und dem Finanzamt unnötige Arbeit ersparen

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                  #9
                  Du trägst den Gesamtbetrag ein. Selber rechnen brauchst Du nichts.

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