Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Grundsteuer By: Finanzamt verweigert Aktenzeichen für Hofstelle

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Grundsteuer By: Finanzamt verweigert Aktenzeichen für Hofstelle

    Hallo zusammen,
    meinen Landw. Betrieb habe ich schon vor 25 Jahren einkommensteuerrechtlich aufgegeben, betreibe ihn aber in geringen Umfang weiter ( 1ha Wald, kleine Obstwiese, andere Flächen verpachtet.).
    Nach BewG §240 Abs. 1gilt auch Kleingartenland als Betrieb der Land- und Forstwirtschaft
    und in Bayerisches Grundsteuergesetz Art.9: steht:" Zur Hofstelle nach § 234 Abs. 6 BewG gehören auch Hof- und Wirtschaftsgebäudeflächen einschließlich der Nebenflächen, von denen aus keine Flächen eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft mehr nachhaltig bewirtschaftet werden, wenn sie keine Zweckbestimmung erhalten haben, die zu einer zwingenden Zuordnung zum Grundvermögen führt.
    Das FA verweigert mir das erforderliche Aktenzeichen mit dem Argument, das wäre keine Landwirtschaft?
    Was kann ich dagegen unternehmen?

    Danke im Voraus und Grüße an alle.
    gsby22

    #2
    Das FA verweigert mir das erforderliche Aktenzeichen mit dem Argument, das wäre keine Landwirtschaft?
    Wir machen hier keine Steuerberatung, aber wenn du ein Aktenzeichen für den Wald und die verpachteten Flächen hast,

    kannst du doch die Hofstelle dort mit erklären.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Danke für die schnelle Antwort,
      aber wie verfahre ich dann mit der "eigentlichen" Hofstelle, auf der sich alte landw. Gebäude und auch mein Wohnhaus mitsamt Umgriff befinden? Dafür habe ich schon ein Aktenzeichen.

      Freundliche Grüße
      gsby22

      Kommentar


        #4
        aber wie verfahre ich dann mit der "eigentlichen" Hofstelle, auf der sich alte landw. Gebäude und auch mein Wohnhaus mitsamt Umgriff befinden?
        Das verstehe ich jetzt nicht auf Anhieb. Geht es jetzt um zwei Hofstellen oder um eine ?
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          Nein, nur um eine, die mit den Gebäuden, im Schreiben vom FA zur Grundsteuer als "Betrieb der Land- und Fortswirtschaft.." bezeichnet und mit einem Aktenzeichen versehen. Das kann ich auch als Hofstelle deklarieren, aber um dann für das Wohnhaus mit Umgriff eine separate Erklärung abzugeben, ist ein eigenes Aktenzeichen nötig.

          Kommentar


            #6
            ... aber um dann für das Wohnhaus mit Umgriff eine separate Erklärung abzugeben, ist ein eigenes Aktenzeichen nötig.
            Richtig ! Der Wohnteil gehört ja auch zum Grundvermögen und muss nach neuem Recht gesondert bewertet werden, das ist auch in Bayern so.

            Dann brauchst du aber kein Aktenzeichen für die Land- und Forstwirtschaft, sondern eines für den Wohnteil, wenn du bisher nur eines hast,

            das für die Landwirtschaft gilt.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

            Kommentar


              #7
              Und das will das FA nicht "heraus rücken", weil ich angeblich keine Landwirtschaft habe...
              Hinweise auf "BayGrStG Art. 9 Ergänzende Regelungen" etc. wurden im Telefont einfach beiseite gewischt.
              Soll ich einfach einen schriftlichen Antrag ans FA stellen? Der Sachbearbeiter ist bis zum nächsten Jahr in Urlaub.
              Ich denke, ich leg die Sache bis dahin noch mal zur Seite.

              Auf jeden Fall vielen Dank für die bereitwillige Hilfe und frohe Weihnachten!
              gsby22

              Kommentar


                #8
                Und das will das FA nicht "heraus rücken", weil ich angeblich keine Landwirtschaft habe...
                Hinweise auf "BayGrStG Art. 9 Ergänzende Regelungen" etc. wurden im Telefont einfach beiseite gewischt.
                Die Erklärung des Wohnteils ist ja auch kein Fall von Art. 9 BayGrStG. Ich glaube, der Sachbearbeiter hat nicht verstanden, was du willst

                bzw. brauchst. Für den Betrieb der Land- und Forstwirtschaft hast du ja schon ein Aktenzeichen, dafür brauchst du kein zweites.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                Kommentar


                  #9
                  Vielleicht habe ich auch nicht alles richtig verstanden.
                  Nach allem, was besonders Du hier im Forum geschrieben hast, habe ich einen Betrieb der Land- und Forstwirtschaft, wenn auch in geringem Umfang.
                  Für mein Hofgrundstück mit Wohnhaus habe ich EIN Aktenzeichen, ebenso für die anderen, z.T. verpachteten Grundstücke. Wennn ich das Hofgrundstück als Hofstelle deklariere, fehlt mir das Aktenzeichen für den Wohnteil.
                  Wie könnte ich eine Hofstelle (mit Gebäuden) mit einem anderen Grundstück erklären?

                  Freundliche Grüße
                  gsby22

                  Kommentar


                    #10
                    Hast du jetzt bereits 2 Aktenzeichen oder nur eines ? Das habe ich nämlich bisher noch nicht wirklich verstanden.

                    Wenn du jetzt bereits 2 Aktenzeichen hast, brauchst du doch kein Drittes, die Hofstelle erklärst du bei deiner Landwirtschaft.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                    Kommentar


                      #11
                      Ja, für jedes Grundstück habe ich ein Aktenzeichen.

                      Nun fand ich einen Artikel, der die Verweigerung des FA aufklären könnte. Zitat:
                      "Leerstehende Wirtschaftsgebäude fallen unter die Grundsteuer A, solange landwirtschaftliche Flächen vorhanden sind und die Gebäude keine Zweckbestimmung erhalten haben, die zu einer zwingenden Zuordnung zur Grundsteuer B führt. Das kann zum Beispiel eine einkommensteuerliche Betriebsaufgabe oder eine Nutzung für nicht-landwirtschaftliche Zwecke sein".

                      Kann das jemand bestätigen?
                      Wie ich schon in meiner Anfrage erwähnte, wurde die Landwirtschaft schon vor Jahren einkommensteuerrechtlich aufgegeben.

                      Viele Grüße
                      gsby22

                      Kommentar


                        #12
                        Kann das jemand bestätigen?
                        Der Artikel bezieht sich auf das bisherige Recht. Du brauchst kein drittes Aktenzeichen ! Den Hofstellenanteil kannst du

                        unter den Voraussetzungen von Art 9 BayGrStG bei deiner Stückländerei mit erklären. https://www.gesetze-bayern.de/Conten.../BayGrStG/true

                        Du musst natürlich den letzten Halbsatz beachten:

                        ... wenn sie keine Zweckbestimmung erhalten haben, die zu einer zwingenden Zuordnung zum Grundvermögen führt.
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                        Kommentar


                          #13
                          Bitte entschuldige meine Unwissenheit: Wie geht das?
                          Indem ich im Hauptvordruck "Betrieb der LW" wähle, bei "Lage des Grundstücks" mein Waldstück angebe,
                          und in der Anlage Land-und Fortstwirtschaft meine übrigen Grundstücke eintrage (auch die verpachteten)?
                          Wo soll mein eigentliches Hofgrundstück erscheinen?

                          Für Deine freundliche Hilfe kann ich nur danken!

                          Viele Grüße
                          gsby22

                          Kommentar


                            #14
                            Wo soll mein eigentliches Hofgrundstück erscheinen?
                            Ebenfalls in der Anlage Land- und Forstwirtschaft. Dort erfasst du das Hofgrundstück mit der amtlichen Fläche und gibst bei der Nutzung

                            Hofstelle die m² an, die auf die Grundflächen aller Wirtschaftsgebäude (Haupt- und / oder Nebengebäude) und die Hofflächen entfallen.

                            Die Flächen des Hofgrundstücks, die dem Wohnteil zuzuordnen sind, dürfen dort nicht angegeben werden.
                            Freundliche Grüße
                            Charlie24

                            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                            Kommentar


                              #15
                              Die Flächen des Hofgrundstücks, die dem Wohnteil zuzuordnen sind, dürfen dort nicht angegeben werden
                              Ja, genau für die Eingabe des Wohnteils mit Umgriff benötige ich eben das Aktenzeichen ...

                              Freundliche Grüße
                              gsby22

                              Kommentar

                              Lädt...
                              X