Hallo zusammen,
meinen Landw. Betrieb habe ich schon vor 25 Jahren einkommensteuerrechtlich aufgegeben, betreibe ihn aber in geringen Umfang weiter ( 1ha Wald, kleine Obstwiese, andere Flächen verpachtet.).
Nach BewG §240 Abs. 1gilt auch Kleingartenland als Betrieb der Land- und Forstwirtschaft
und in Bayerisches Grundsteuergesetz Art.9: steht:" Zur Hofstelle nach § 234 Abs. 6 BewG gehören auch Hof- und Wirtschaftsgebäudeflächen einschließlich der Nebenflächen, von denen aus keine Flächen eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft mehr nachhaltig bewirtschaftet werden, wenn sie keine Zweckbestimmung erhalten haben, die zu einer zwingenden Zuordnung zum Grundvermögen führt.
Das FA verweigert mir das erforderliche Aktenzeichen mit dem Argument, das wäre keine Landwirtschaft?
Was kann ich dagegen unternehmen?
Danke im Voraus und Grüße an alle.
gsby22
meinen Landw. Betrieb habe ich schon vor 25 Jahren einkommensteuerrechtlich aufgegeben, betreibe ihn aber in geringen Umfang weiter ( 1ha Wald, kleine Obstwiese, andere Flächen verpachtet.).
Nach BewG §240 Abs. 1gilt auch Kleingartenland als Betrieb der Land- und Forstwirtschaft
und in Bayerisches Grundsteuergesetz Art.9: steht:" Zur Hofstelle nach § 234 Abs. 6 BewG gehören auch Hof- und Wirtschaftsgebäudeflächen einschließlich der Nebenflächen, von denen aus keine Flächen eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft mehr nachhaltig bewirtschaftet werden, wenn sie keine Zweckbestimmung erhalten haben, die zu einer zwingenden Zuordnung zum Grundvermögen führt.
Das FA verweigert mir das erforderliche Aktenzeichen mit dem Argument, das wäre keine Landwirtschaft?
Was kann ich dagegen unternehmen?
Danke im Voraus und Grüße an alle.
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