Ich muss zwei Flurstücke der Land- und Forstwirtschaft erklären, die unter einem Aktenzeichen geführt werden.
Soweit leuchtet mir das auch ein, die beiden Flurnummern berühren einander, Art und Nutzung der Grundstücke sowie die Eigentumsverhältnisse sind identisch.
Was ich nicht verstehe ist: Welche Angabe ist auf dem Hauptvordruck zur Lage des Grundstückes zu machen?
Eine (Post-)Anschrift gibt es nicht, zu Gemarkung und Flurstück gibt es aber, soweit ich das überblicken kann, nur eine Eingabemöglichkeit
Flurstücksnenner gibt es ebenfalls nicht, im Aufforderungsschreiben sind die beiden Flurstückszähler durch einen Schrägstrich getrennt (Bsp.: 100/120).
Was ist die korrekte Angabe im Hauptvordruck zur Lage des Grundstücks?
Für hilfreiche Hinweise wäre ich äußerst dankbar!
Soweit leuchtet mir das auch ein, die beiden Flurnummern berühren einander, Art und Nutzung der Grundstücke sowie die Eigentumsverhältnisse sind identisch.
Was ich nicht verstehe ist: Welche Angabe ist auf dem Hauptvordruck zur Lage des Grundstückes zu machen?
Eine (Post-)Anschrift gibt es nicht, zu Gemarkung und Flurstück gibt es aber, soweit ich das überblicken kann, nur eine Eingabemöglichkeit
Flurstücksnenner gibt es ebenfalls nicht, im Aufforderungsschreiben sind die beiden Flurstückszähler durch einen Schrägstrich getrennt (Bsp.: 100/120).
Was ist die korrekte Angabe im Hauptvordruck zur Lage des Grundstücks?
Für hilfreiche Hinweise wäre ich äußerst dankbar!
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