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Grundsteuer Bayern - Land- und Forstwirtschaft - zwei Flurstücke, ein Aktenzeichen

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    Grundsteuer Bayern - Land- und Forstwirtschaft - zwei Flurstücke, ein Aktenzeichen

    Ich muss zwei Flurstücke der Land- und Forstwirtschaft erklären, die unter einem Aktenzeichen geführt werden.
    Soweit leuchtet mir das auch ein, die beiden Flurnummern berühren einander, Art und Nutzung der Grundstücke sowie die Eigentumsverhältnisse sind identisch.
    Was ich nicht verstehe ist: Welche Angabe ist auf dem Hauptvordruck zur Lage des Grundstückes zu machen?
    Eine (Post-)Anschrift gibt es nicht, zu Gemarkung und Flurstück gibt es aber, soweit ich das überblicken kann, nur eine Eingabemöglichkeit
    Flurstücksnenner gibt es ebenfalls nicht, im Aufforderungsschreiben sind die beiden Flurstückszähler durch einen Schrägstrich getrennt (Bsp.: 100/120).
    Was ist die korrekte Angabe im Hauptvordruck zur Lage des Grundstücks?
    Für hilfreiche Hinweise wäre ich äußerst dankbar!
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    #2
    Du trägst einfach das größere der beiden Flurstücke ein. Die Angabe im HV dient nur der Lagebestimmung.

    Für die Bewertung maßgeblich ist allein die Erfassung in der Anlage Land- und Forstwirtschaft.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Sehr, sehr herzlichen Dank!!
      Die Anleitung ist so lang, aber dafür war wohl kein Platz mehr.

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        #4
        Die Anleitung ist so lang, aber dafür war wohl kein Platz mehr.
        In der Hilfe zu den Online-Formularen ist mancher Hinweis nicht im Zusammenhang lesbar. So steht in der Hilfe zu den Zeilen 5 - 7 folgender Satz:

        In die Zeilen 5 bis 7 tragen Sie bitte nur die Adresse bzw. das Flurstück ein, welches die wirtschaftliche Einheit am bedeutendsten prägt.

        Tatsächlich ist das Flurstück aber in Zeile 9 zu erfassen, dort findet man aber den Hinweis nicht mehr.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Oh - und wieder ein "Danke!".

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