Hallo zusammen,
ich habe zwei Fragen zur Grundsteuer in Hessen, wobei insbesondere die erste bisher nirgends eindeutig beantwortet wird:
1. Meine Schwiegermutter besitzt ein Einfamilienhaus Baujahr April 1983. Hier liegt in den Bauunterlagen eine Wohnflächenberechnung des Architekten nach DIN 283 bei. Hier werden die einzelnen Räume einzeln aufgelistet und die Wohnfläche addiert. Ganz unten werden dann von der Gesamtsumme (171,24qm) 10% (-17,12qm) abgezogen (Wohnfläche insgesamt nach Abzug = 154,12qm). Eine Internetrecherche hat ergeben, dass bei Häusern, die nur eine Wohnung beinhalten pauschal 10% abgezogen werden durften. Seit dem Bau hat es keine Umbaumaßnahmen der einzelnen Räume gegeben. Dementsprechend hat es auch keine Neuerung dieser Aufstellung gegeben. Allerdings ist diese Vorschrift schon seit vielen Jahren außer Kraft gesetzt worden.
In den Hilfestellungen bei Wohnfläche in ELSTER steht folgendes:
"Die Wohnfläche ist regelmäßig nach der Wohnflächenverordnung vom 25. November 2003 (BGBl. I S. 2346) zu berechnen. Ist eine solche Wohnflächenberechnung bislang nicht erfolgt, wird es aus Vereinfachungsgründen nicht beanstandet, wenn stattdessen eine nach der Zweiten Berechnungsverordnung ermittelte Wohnfläche verwendet wird."
Für mich heißt das jetzt, dass ich die 10% weiterhin abziehen darf. Oder sehe ich das falsch?
Eine weitere Frage dazu: Ich habe in 2016 gebaut und meinen Bauunterlagen liegt ebenfalls nur die Berechnung nach DIN 283 bei, obwohl die DIN ja eigentlich nicht mehr gültig ist. Es handelt sich ebenfalls um ein Einfamilienhaus mit nur einer Wohnung. Hier sind die 10% am Ende nicht abgezogen worden. Bei der Grundsteuer von meinem Haus habe ich dementsprechend auch die 10% nicht abgezogen. Oder könnte ich das noch tun?
2. Das Haus meiner Schwiegermutter gehörte ursprünglich ihr und ihrem Mann. Nach dessen Tod wurde sein Anteil aufgeteilt auf Schwiegermutter und Tochter (auch im Grundbuch so vermerkt). Sie hat also 3/4 und meine Frau 1/4. Ich habe jetzt bei 3 - Angaben zu Eigentümer(innen) und Beteiligten "6 Bruchteilsgemeinschaft" ausgewählt.
Bei Eigentümer(innen) / Miteigentümer(innen) / Erbbauberechtigte / Beteiligte habe ich die Schwiegermutter und die Frau jeweils mit Steuernummer und Steuer-ID eingetragen und 3/4 bzw. 1/4 eingetragen. Dann hat ELSTER aber eine Fehlermeldung ausgegeben, dass ich unbedingt die Spalten Angaben zu Erbengemeinschaften, Bruchteilsgemeinschaften und anderen Gemeinschaften ohne geschäftsüblichen Namen ausfüllen muss. Ich habe hier jetzt auch wegen den wenig aussagekräftigen Hilfestellungen nur bei Anrede "Grundstücksgemeinschaft" und bei Name der Gemeinschaft die Namen der Schwiegermutter und meiner Frau reingeschrieben. Ist das so korrekt?
ich habe zwei Fragen zur Grundsteuer in Hessen, wobei insbesondere die erste bisher nirgends eindeutig beantwortet wird:
1. Meine Schwiegermutter besitzt ein Einfamilienhaus Baujahr April 1983. Hier liegt in den Bauunterlagen eine Wohnflächenberechnung des Architekten nach DIN 283 bei. Hier werden die einzelnen Räume einzeln aufgelistet und die Wohnfläche addiert. Ganz unten werden dann von der Gesamtsumme (171,24qm) 10% (-17,12qm) abgezogen (Wohnfläche insgesamt nach Abzug = 154,12qm). Eine Internetrecherche hat ergeben, dass bei Häusern, die nur eine Wohnung beinhalten pauschal 10% abgezogen werden durften. Seit dem Bau hat es keine Umbaumaßnahmen der einzelnen Räume gegeben. Dementsprechend hat es auch keine Neuerung dieser Aufstellung gegeben. Allerdings ist diese Vorschrift schon seit vielen Jahren außer Kraft gesetzt worden.
In den Hilfestellungen bei Wohnfläche in ELSTER steht folgendes:
"Die Wohnfläche ist regelmäßig nach der Wohnflächenverordnung vom 25. November 2003 (BGBl. I S. 2346) zu berechnen. Ist eine solche Wohnflächenberechnung bislang nicht erfolgt, wird es aus Vereinfachungsgründen nicht beanstandet, wenn stattdessen eine nach der Zweiten Berechnungsverordnung ermittelte Wohnfläche verwendet wird."
Für mich heißt das jetzt, dass ich die 10% weiterhin abziehen darf. Oder sehe ich das falsch?
Eine weitere Frage dazu: Ich habe in 2016 gebaut und meinen Bauunterlagen liegt ebenfalls nur die Berechnung nach DIN 283 bei, obwohl die DIN ja eigentlich nicht mehr gültig ist. Es handelt sich ebenfalls um ein Einfamilienhaus mit nur einer Wohnung. Hier sind die 10% am Ende nicht abgezogen worden. Bei der Grundsteuer von meinem Haus habe ich dementsprechend auch die 10% nicht abgezogen. Oder könnte ich das noch tun?
2. Das Haus meiner Schwiegermutter gehörte ursprünglich ihr und ihrem Mann. Nach dessen Tod wurde sein Anteil aufgeteilt auf Schwiegermutter und Tochter (auch im Grundbuch so vermerkt). Sie hat also 3/4 und meine Frau 1/4. Ich habe jetzt bei 3 - Angaben zu Eigentümer(innen) und Beteiligten "6 Bruchteilsgemeinschaft" ausgewählt.
Bei Eigentümer(innen) / Miteigentümer(innen) / Erbbauberechtigte / Beteiligte habe ich die Schwiegermutter und die Frau jeweils mit Steuernummer und Steuer-ID eingetragen und 3/4 bzw. 1/4 eingetragen. Dann hat ELSTER aber eine Fehlermeldung ausgegeben, dass ich unbedingt die Spalten Angaben zu Erbengemeinschaften, Bruchteilsgemeinschaften und anderen Gemeinschaften ohne geschäftsüblichen Namen ausfüllen muss. Ich habe hier jetzt auch wegen den wenig aussagekräftigen Hilfestellungen nur bei Anrede "Grundstücksgemeinschaft" und bei Name der Gemeinschaft die Namen der Schwiegermutter und meiner Frau reingeschrieben. Ist das so korrekt?
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