Hallo,
ich fülle gerade das Fragebogen zur steuerlichen Erfassung für Einzelunternehmen aus. Ich habe diese Fehlermeldung bekommen:
Der angegebene Umsatz liegt unter der Grenze des § 19 Absatz 1 UStG und es wurde keine Aussage zur Kleinunternehmerregelung getroffen beziehungsweise es wurde nicht auf Anwendung dieser Vorschrift verzichtet. Die Angaben in den Bereichen "Zahllast / Überschuss (geschätzt)" sowie "Soll- / Istversteuerung der Entgelte" sind daher unzulässig.
im Jahr der Betriebseröffnung
Der auf das Kalenderjahr hochgerechnete Gesamtumsatz wird die Grenze des § 19 Absatz 1 UStG voraussichtlich nicht überschreiten. Es wird auf die Anwendung der Kleinunternehmer-Regelung verzichtet. Die Besteuerung erfolgt nach den allgemeinen Vorschriften des Umsatzsteuergesetzes für mindestens fünf Kalenderjahre (§ 19 Absatz 2 UStG); Umsatzsteuer-Voranmeldungen sind in elektronischer Form authentifiziert zu übermitteln.
Bei Zeile 130 habe ich 1500 Euro für dieses Jahr angegeben (die Neugründung ist am 01.10.2022 erfolgt) und 20.000 Euro für das nächste Jahr. Ich habe angekreuzt, dass ich die Kleiunterneherregelung in Anspruch nehmen möchte. Laut Fehlermeldung hätte ich aber keine Aussage zur Kleinunternehmerregelung getroffen.
Könnten Sie mir vielleicht sagen, woran dies liegen könnte?
Vielen Dank im Voraus,
Larisa
ich fülle gerade das Fragebogen zur steuerlichen Erfassung für Einzelunternehmen aus. Ich habe diese Fehlermeldung bekommen:
Der angegebene Umsatz liegt unter der Grenze des § 19 Absatz 1 UStG und es wurde keine Aussage zur Kleinunternehmerregelung getroffen beziehungsweise es wurde nicht auf Anwendung dieser Vorschrift verzichtet. Die Angaben in den Bereichen "Zahllast / Überschuss (geschätzt)" sowie "Soll- / Istversteuerung der Entgelte" sind daher unzulässig.
im Jahr der Betriebseröffnung
Der auf das Kalenderjahr hochgerechnete Gesamtumsatz wird die Grenze des § 19 Absatz 1 UStG voraussichtlich nicht überschreiten. Es wird auf die Anwendung der Kleinunternehmer-Regelung verzichtet. Die Besteuerung erfolgt nach den allgemeinen Vorschriften des Umsatzsteuergesetzes für mindestens fünf Kalenderjahre (§ 19 Absatz 2 UStG); Umsatzsteuer-Voranmeldungen sind in elektronischer Form authentifiziert zu übermitteln.
Bei Zeile 130 habe ich 1500 Euro für dieses Jahr angegeben (die Neugründung ist am 01.10.2022 erfolgt) und 20.000 Euro für das nächste Jahr. Ich habe angekreuzt, dass ich die Kleiunterneherregelung in Anspruch nehmen möchte. Laut Fehlermeldung hätte ich aber keine Aussage zur Kleinunternehmerregelung getroffen.
Könnten Sie mir vielleicht sagen, woran dies liegen könnte?
Vielen Dank im Voraus,
Larisa
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