Es geht um eine ehemalige Garage (nicht ans Haus angebaut aber direkt daneben) wo mit Baugenehmigung "Umbau und Aufstockung einer Garage" 37qm Wohnfläche vom Vorbesitzter geschaffen wurden. Dies wurde vom Vorbesitzter als Gästewohnung benutzt.
Da das Haupthaus nicht sehr groß ist (das 2 qm Bad nutzten wir z.B. nur als Gästebad und das neue Bad in der ehemaligen Garage als Hauptbad) nutzten wir die Gesamtfläche (inkl. der umgebauten Garage) als eine Wohnung. (es gab auch mal Pläne eines Verbindungsgangs mit Genhemigung - dieser wurde aber noch nicht erstellt)
Dazu meine Fragen:
1.) Muß ich das als zwei Wohnungen oder sogar als zwei Häuser angeben?
2.) Oder gilt das zweite Gebäude als Nebengebäude mit Wohnfläche
- kann ich dann 1 Wohnung angeben
- gibt man das separat an oder rechne ich die qm2 zu dem Haupthaus
Ich hoffe, das ist einigermaßen verständlich ausgedrückt und jemand kann Licht ins Dunkle bringen. DANKE
Da das Haupthaus nicht sehr groß ist (das 2 qm Bad nutzten wir z.B. nur als Gästebad und das neue Bad in der ehemaligen Garage als Hauptbad) nutzten wir die Gesamtfläche (inkl. der umgebauten Garage) als eine Wohnung. (es gab auch mal Pläne eines Verbindungsgangs mit Genhemigung - dieser wurde aber noch nicht erstellt)
Dazu meine Fragen:
1.) Muß ich das als zwei Wohnungen oder sogar als zwei Häuser angeben?
2.) Oder gilt das zweite Gebäude als Nebengebäude mit Wohnfläche
- kann ich dann 1 Wohnung angeben
- gibt man das separat an oder rechne ich die qm2 zu dem Haupthaus
Ich hoffe, das ist einigermaßen verständlich ausgedrückt und jemand kann Licht ins Dunkle bringen. DANKE
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