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Nebengebäude mit Wohnraum oder zweites Haus?

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    Nebengebäude mit Wohnraum oder zweites Haus?

    Es geht um eine ehemalige Garage (nicht ans Haus angebaut aber direkt daneben) wo mit Baugenehmigung "Umbau und Aufstockung einer Garage" 37qm Wohnfläche vom Vorbesitzter geschaffen wurden. Dies wurde vom Vorbesitzter als Gästewohnung benutzt.
    Da das Haupthaus nicht sehr groß ist (das 2 qm Bad nutzten wir z.B. nur als Gästebad und das neue Bad in der ehemaligen Garage als Hauptbad) nutzten wir die Gesamtfläche (inkl. der umgebauten Garage) als eine Wohnung. (es gab auch mal Pläne eines Verbindungsgangs mit Genhemigung - dieser wurde aber noch nicht erstellt)

    Dazu meine Fragen:
    1.) Muß ich das als zwei Wohnungen oder sogar als zwei Häuser angeben?
    2.) Oder gilt das zweite Gebäude als Nebengebäude mit Wohnfläche
    - kann ich dann 1 Wohnung angeben
    - gibt man das separat an oder rechne ich die qm2 zu dem Haupthaus

    Ich hoffe, das ist einigermaßen verständlich ausgedrückt und jemand kann Licht ins Dunkle bringen. DANKE

    #2
    Welches Bundesland ?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Bundesland NRW

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        #4
        gibt man das separat an oder rechne ich die qm2 zu dem Haupthaus
        Meines Erachtens gehören die m² bei der Wohnfläche des Haupthauses hinzugerechnet, da die ehemalige Garage für sich allein

        keine eigenständige Wohnung ist. Siehe auch § 249 Abs. 10 BewG: https://www.gesetze-im-internet.de/bewg/__249.html
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #5
          Erst einmal vielen Dank für die schnelle Antwort.
          Allerdings hat die ehemalige Garage (da als Gästewohnung genutzt, ein Bad mit Toilette und eine Küche) was wir auch beides nutzten da Küche und Bad im Haupthaus extrem klein sind (je 2 qm)

          Da ist jetzt erstmal die Frage abgesehen davon ob es 2 Gebäude oder eins sind, kann man, auch wenn man sie theoretisch in zwei Wohnungen trennen könnte, als eine angeben wenn man Sie als eine benutzt.
          und zweitens wenn nicht gebe ich es als zweites Gebäude an (da sehe ich bei Elster gar keine Möglichkeit) oder als zweite Wohnung (im Nebengebäude? oder ist Nebengebäude immer ohne Wohnraum)?

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            #6
            Wenn du beide Wohnungen getrennt angeben willst, musst du es als Zweifamilienhaus erklären.

            Das geht natürlich auch. Dass das mal ein Nebengebäude war, spielt keine Rolle und wird auch nicht abgefragt.

            Siehe § 249 Abs. 3 BewG: Zweifamilienhäuser sind Wohngrundstücke, die zwei Wohnungen enthalten und kein Wohnungseigentum sind.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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              #7
              Entschuldigung, das war ein Mißverständnis.
              Am liebsten möchte ich alles als eine Wohnung angeben, so wie ich es auch nutze - das mit den 2 Whg. war nur als Alternative gedacht, falls das nicht geht.
              Sie gaben oben an, dass ich es einfach dazu rechnen kann, weil es laut Definition keine eigenständige Whg. sein kann. Aber da die Küche da ist, stimmt das ja nicht
              Kann ich trotzdem alles zusammen als eine Whg. angeben??


              Und nochmals Vielen, vielen Dank, dass Sie sich hiermit so viel Mühe machen und so schnell Antworten.

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                #8
                Wie groß sind denn die jeweiligen Wohnflächen für sich betrachtet ? Was sagt der bisherige Einheitswertbescheid zur Art des Grundstücks ?

                Wenn da nämlich Zweifamilienhaus steht, dürfte es schwierig sein, daraus ein Einfamilienhaus zu machen, noch dazu, wenn es keine echte

                bauliche Verbindung gibt.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

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                  #9
                  Leider komm ich nicht an die Grundsteuererklärung vom Vorbesitzter ran, also weiß ich nicht wie er es angegeben hat. Im aktuellen Bescheid (ich habe nochmal eine Kopie angefordert) steht Einfamilienhaus.

                  Das Haupthaus hat knapp 70 qm und die ehemalige Garage 37qm.

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                    #10
                    Im aktuellen Bescheid (ich habe nochmal eine Kopie angefordert) steht Einfamilienhaus.
                    Dann kannst du es auch jetzt als Einfamilienhaus erklären, das ist dann nämlich schlüssig.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                      #11
                      Super DANKE!!!

                      Ich habe noch eine Frage zur Wohnflächenberechnung. Darf ich die hier stellen oder soll ich lieber einen neuen Beitrag eröffnen.

                      1.) Es geht einmal um einen Raum in dem man nicht stehen kann ca. 1, 60 hoch (Dachgeschoß) der aber ausgebaut ist. Gilt das überhaupt als Wohnaum? Wenn ja muß ich ja die 1/2 Hälfte bis 1 m Höhe berechnen.

                      2.) Das zweite ist eine ehemalige Schwimmhalle, außerhalb des Hauses (betrifft das Haus meiner Eltern) Ist seid über 15 Jahre stillgelegt, da defekt und wird vom jetztigen Mieter als Kellerersatz genutzt. (Er wollte keinen Kellerraum, da er gehbehindert ist) Damit ist es jetzt ein außenliegende Nutzfläche und nicht mit zu berechnen oder?

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                        #12
                        1.) Es geht einmal um einen Raum in dem man nicht stehen kann ca. 1, 60 hoch (Dachgeschoß) der aber ausgebaut ist. Gilt das überhaupt als Wohnaum? Wenn ja muß ich ja die 1/2 Hälfte bis 1 m Höhe berechnen.
                        Wenn man in dem Raum als Erwachsener überhaupt nicht stehen kann, könnte § 2 Abs. 3 Nr. 2 der Wohnflächenverordnung greifen.

                        Räume, die nicht den an ihre Nutzung zu stellenden Anforderungen des Bauordnungsrechts der Länder genügen, rechnen nicht zur Wohnfläche
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                          #13
                          Nachtrag zu Frage 2:

                          Kellerersatzräume in einem Nebengebäude müssen in NRW nicht angegeben werden, das ist richtig.
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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