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Werbeprämien & GKV-Prämien wo eintragen?

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    Werbeprämien & GKV-Prämien wo eintragen?

    Hallo zusammen,

    ich habe eine Frage zur Einkommenssteuererklärung in Mein ELSTER, bzw. drei:

    1) Ich habe dieses Jahr neue Konten eröffnet und dabei teilweise Prämien für die Eröffnung bzw. Werbung des Ehegatten (Geld aufs Konto gebucht oder auch eine Aktie) erhalten. Auch habe ich durch das Schreiben einer Bewertung einen Amazon-Gutschein erhalten. Wo gebe ich dies alles in der Steuererklärung an? Ich liege zwar unter der Freigrenze, aber habe gelesen, dass man es dennoch angeben muss.

    2) Bei meiner Krankenkasse habe ich einen Wahltarif, ich verzichte auf gewisse Leistungen, die ich ohnehin nicht benötige, und erhalte dadurch 90€ auf mein Konto überwiesen. Wo trage ich diese 90€ ein? Oder muss ich das nicht angeben, weil es für die Jahre 2021-2023 diese Vereinfachungsregel gibt? Ich denke allerdings, dass sich die Vereinfachungsregel nicht auf Wahltarife sondern auf die Bonusprogramme bezieht.

    3) Weiß man schon, ob und wenn ja wie die 300€ Energiepauschale, die bis zu 3000€ netto Inflationsausgleichsprämie oder der nicht zu zahlende Dezember-Gasabschlag in der Einkommensteuererklärung für 2022 anzugeben sind?

    Ich danke euch und wünsche frohe Festtage!
    Viele Grüße

    #2
    1) wenn, dann Anlage SO, bei Leistungen.Bei unter 256 Euro aber nicht erforderlich.
    2) keine Ahnung, Ich würde das nicht angeben, ist keine Prämie. Ggf. mindern sich die KK-Beiträge hierdurch.
    3) EPP klärt sich, wenn die Vordrucke 22 da sind (ab Januar), steuerfreie Inflationsprämie muss nicht angegeben werden, ein nicht zu zahlender Gasabschlag auch nicht (wo wäre denn ein zu zahlender Gasabschlag anzugeben, außer evtl. bei V+V?)

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      #3
      Danke dir!

      1) Ok, und gebe ich das dann summiert ein oder jede Prämie einzeln?
      2) Das Finanzamt erfährt ja eh davon durch die Meldung der GKV. Also reduziere ich MEINE Krankenkassenbeiträge (und nicht die AG-Beiträge) in der Anlage Vorsorgeaufwand einfach um 90€?
      3) Bzgl. des Gas-Abschlags habe ich das hier noch im Hinterkopf gehabt. Aber scheint so, als wird es erst für das Veranlagungsjahr 2023 relevant.

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        #4
        Also reduziere ich MEINE Krankenkassenbeiträge (und nicht die AG-Beiträge) in der Anlage Vorsorgeaufwand einfach um 90€?
        Jetzt warte doch erst mal ab, was die Krankenkasse bescheinigt.

        .... ein nicht zu zahlender Gasabschlag auch nicht (wo wäre denn ein zu zahlender Gasabschlag anzugeben, außer evtl. bei V+V?)
        Bei höherem Einkommen, bei dem der Solidaritätszuschlag erhoben wird, wird das steuerpflichtig sein, aber wohl erst 2023.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Jetzt warte doch erst mal ab, was die Krankenkasse bescheinigt.
          Achso, um dann den Belegabruf zu nutzen? Habe grad mal geschaut, die letzten Jahre hat die GKV nie was gemeldet. Vermutlich weil die Beiträge über den AG gemeldet werden, oder? Mal sehen, ob es sich dieses Jahr wegen der Prämie ändert. Falls ja, sind aber die eigenen GKV-Beträge entsprechend zu mindern, oder?

          Kann ich eigentlich im Januar schon einen Entwurf der Erklärung anlegen und die Daten aus meiner Dezember Gehaltsabrechnung eingeben (sind Jahreswerte) und dann in dem Entwurf mit dem Belegabruf später alles überschrieben lassen? Oder funktioniert das Überschreiben nicht?

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            #6
            ... und die Daten aus meiner Dezember Gehaltsabrechnung eingeben (sind Jahreswerte) und dann in dem Entwurf mit dem Belegabruf später alles überschrieben lassen?
            Ja, das funktioniert.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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              #7
              Nochmal zu 1.) In der Anlage SO Seite 6 "Leistungen" heißt es in der Hilfe: "Hier sind zum Beispiel Einkünfte aus gelegentlichen Vermittlungen oder aus der Vermietung beweglicher Gegenstände anzugeben. Einzutragen sind auch Geldprämien, die von einem Kreditinstitut für einen Wechsel des Wertpapierdepots gezahlt wurden. Reichen Sie hierzu bitte eine gesonderte Aufstellung ein."

              Was für eine Aufstellung soll ich einreichen, ich kann die einzelnen Prämien doch bereits separat angeben. Oder soll ich das nur auf Nachfrage vom FA tun?

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                #8
                Was für eine Aufstellung soll ich einreichen, ich kann die einzelnen Prämien doch bereits separat angeben.
                Das sollte ausreichen. Die Hilfetexte stammen aus den Anleitungen für die Papiervordrucke, dort kannst du keine Zeilen duplizieren.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

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                  #9
                  Hallo nochmal,
                  eine Rückfrage zu 2.): Sollte der Betrag (90€) gemeldet werden, sind nicht die KV-Beiträge in der entsprechenden Anlage Vorsorgeaufwand Zeile 11 zu mindern sondern die 90€ sind in Zeile 14 einzutragen, sehe ich das richtig?

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                    #10
                    Sollte der Betrag (90€) gemeldet werden, sind nicht die KV-Beiträge in der entsprechenden Anlage Vorsorgeaufwand Zeile 11 zu mindern sondern die 90€ sind in Zeile 14 einzutragen,sehe ich das richtig?
                    Ja, das siehst du richtig ! Das kann man über den Bescheinigungsabruf einfüllen lassen.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

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