Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zur Einkommenssteuererklärung in Mein ELSTER, bzw. drei:
1) Ich habe dieses Jahr neue Konten eröffnet und dabei teilweise Prämien für die Eröffnung bzw. Werbung des Ehegatten (Geld aufs Konto gebucht oder auch eine Aktie) erhalten. Auch habe ich durch das Schreiben einer Bewertung einen Amazon-Gutschein erhalten. Wo gebe ich dies alles in der Steuererklärung an? Ich liege zwar unter der Freigrenze, aber habe gelesen, dass man es dennoch angeben muss.
2) Bei meiner Krankenkasse habe ich einen Wahltarif, ich verzichte auf gewisse Leistungen, die ich ohnehin nicht benötige, und erhalte dadurch 90€ auf mein Konto überwiesen. Wo trage ich diese 90€ ein? Oder muss ich das nicht angeben, weil es für die Jahre 2021-2023 diese Vereinfachungsregel gibt? Ich denke allerdings, dass sich die Vereinfachungsregel nicht auf Wahltarife sondern auf die Bonusprogramme bezieht.
3) Weiß man schon, ob und wenn ja wie die 300€ Energiepauschale, die bis zu 3000€ netto Inflationsausgleichsprämie oder der nicht zu zahlende Dezember-Gasabschlag in der Einkommensteuererklärung für 2022 anzugeben sind?
Ich danke euch und wünsche frohe Festtage!
Viele Grüße
ich habe eine Frage zur Einkommenssteuererklärung in Mein ELSTER, bzw. drei:
1) Ich habe dieses Jahr neue Konten eröffnet und dabei teilweise Prämien für die Eröffnung bzw. Werbung des Ehegatten (Geld aufs Konto gebucht oder auch eine Aktie) erhalten. Auch habe ich durch das Schreiben einer Bewertung einen Amazon-Gutschein erhalten. Wo gebe ich dies alles in der Steuererklärung an? Ich liege zwar unter der Freigrenze, aber habe gelesen, dass man es dennoch angeben muss.
2) Bei meiner Krankenkasse habe ich einen Wahltarif, ich verzichte auf gewisse Leistungen, die ich ohnehin nicht benötige, und erhalte dadurch 90€ auf mein Konto überwiesen. Wo trage ich diese 90€ ein? Oder muss ich das nicht angeben, weil es für die Jahre 2021-2023 diese Vereinfachungsregel gibt? Ich denke allerdings, dass sich die Vereinfachungsregel nicht auf Wahltarife sondern auf die Bonusprogramme bezieht.
3) Weiß man schon, ob und wenn ja wie die 300€ Energiepauschale, die bis zu 3000€ netto Inflationsausgleichsprämie oder der nicht zu zahlende Dezember-Gasabschlag in der Einkommensteuererklärung für 2022 anzugeben sind?
Ich danke euch und wünsche frohe Festtage!
Viele Grüße
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