Hallo zusammen,
bei einem Wochenendgrundstück ist nach unserem Kenntnisstand eigentlich nur die Bruttogrundfläche des Wohngebäudes anzugeben.
Allerdings sind bei der Erstellung der Grundsteuererklärung für unser Wochenendgrundstück in Brandenburg für uns die folgenden beiden Fragen entstanden.
Wir haben auf dem Grundstück zwei privat genutzte Schuppen, welche ca. 8 m vom Wohngebäude entfernt und insgesamt 37m² groß sind.
In einer Erläuterung hatten wir den Hinweis gefunden, dass Schuppen über 30m² anzugeben sind...
1. Ist dies korrekt und wie sollten wir diese Schuppen in unserer Grundsteuererklärung berücksichtigen?
Dann haben wir auf dem Grundstück noch ein Carport (rundherum offen) mit einer Größe von 12m².
2. Inwieweit muss auch dieser Carport in der Grundsteuererklärung angegeben werden?
Viele Grüße und schon im voraus allerbesten Dank für die Unterstützung!
bei einem Wochenendgrundstück ist nach unserem Kenntnisstand eigentlich nur die Bruttogrundfläche des Wohngebäudes anzugeben.
Allerdings sind bei der Erstellung der Grundsteuererklärung für unser Wochenendgrundstück in Brandenburg für uns die folgenden beiden Fragen entstanden.
Wir haben auf dem Grundstück zwei privat genutzte Schuppen, welche ca. 8 m vom Wohngebäude entfernt und insgesamt 37m² groß sind.
In einer Erläuterung hatten wir den Hinweis gefunden, dass Schuppen über 30m² anzugeben sind...
1. Ist dies korrekt und wie sollten wir diese Schuppen in unserer Grundsteuererklärung berücksichtigen?
Dann haben wir auf dem Grundstück noch ein Carport (rundherum offen) mit einer Größe von 12m².
2. Inwieweit muss auch dieser Carport in der Grundsteuererklärung angegeben werden?
Viele Grüße und schon im voraus allerbesten Dank für die Unterstützung!
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