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Grundsteuer NRW Art des Grundstücks

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    Grundsteuer NRW Art des Grundstücks

    Hallo ich habe ein Zweifamilienhaus mit ca. 180m² Wohnfläche und einem Büro 38m² im Anbau. Das Büro ist von der Straße nicht sichtbar, verändert damit nicht den Charakter des Zweifamilienhauses. Elster nimmt das im Ertragswert nicht an und will die Grundstücksart auf Mietwohngrundstück ändern, warum? Laut Definition sollte das möglich sein.
    Zweifamilienhaus:
    Zweifamilienhäuser sind Wohngrundstücke, die zwei Wohnungen enthalten und kein Wohnungseigentum Ein Grundstück ist auch dann ein Zweifamilienhaus, wenn
    die Wohnfläche mindestens 50 % der gesamten Fläche beträgt und neben den Wohnungen weitere Räume nicht zu Wohnzwecken genutzt werden, welche die Eigenart als Zweifamilienhaus nicht wesentlich beeinträchtigen.

    Kann mir jemand helfen?

    #2
    Bei einem Zweifamilienhaus muss man die Bürofläche einfach zur Wohnfläche addieren. Sie darf nicht getrennt erfasst werden, das ist nur

    für Mietwohngrundstücke erlaubt. Unklar ist allerdings, ob man die Bürofläche einer der beiden Wohnungen zuordnen darf oder auf beide verteilen

    muss. In GW2 steht auf Seite 5 Teilseite 3 oben nur der Satz:

    Bei Ein- und Zweifamilienhäusern und bei Wohnungseigentum: Tragen Sie die Wohn- und Nutzfläche insgesamt ein.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Erstmal besten Dank, das habe ich wohl überlesen.

      Es bleibt leider noch eine Frage. Wenn ich die Bürofläche zu den 2 Wohnflächen dazu addiere bemängelt Elster in Zeile 12 die Quadratmeter, da sie 200m² überschreiten.
      Ich kann das Büro einer Wohnung zuordnen das ergibt dann 128m² und in Zeile 13 eintragen. Bedarf es dann noch irgendwo für das Büro einen Eintrag, da es ja eigentlich kein Wohnraum ist?


      Vielen Dank für die Hilfe

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        #4
        Wenn die beiden Wohnungen etwa gleich groß (90 m²) sind und man die Büroflächen hälftig jeder Wohnung zuordnet, kann man doch beide Wohnungen

        als Wohnungen über 100 m² in Zeile 13 erfassen, wo ist das Problem ? Dass ein Büro mit eingerechnet ist, kann und muss man nicht angeben.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #5
          Danke für die Antwort.
          Aufteilen ist wenn ich das richtig gelesen habe nicht möglich. Leider ist dieser Punkt in der Hilfe Abgrenzung der Nutzflächen: unter den Mietwohngrundstücken versteckt.
          Das habe ich auch nur durch Zufall gefunden. Ich frage mich ob es bei den verschiedenen Wertermittlungen zu unterschiedlichen Grundsteuerbeträgen kommt.


          Mit freundlichen Grüßen

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            #6
            Ich frage mich ob es bei den verschiedenen Wertermittlungen zu unterschiedlichen Grundsteuerbeträgen kommt.
            Ja, das hat Einfluss auf die Bewertung. Für die 3 Wohnungsklassen (<60 m², 60 bis unter 100 m², >100 m²) werden in Abhängigkeit

            von der Grundstücksart und dem Baujahr unterschiedlich hohe Nettokaltmieten veranschlagt.

            Siehe Anlage 39 BewG: https://www.gesetze-im-internet.de/bewg/anlage_39.html
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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