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Mieteigentumsanteil NRW - Problem Zähler Nenner

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    Mieteigentumsanteil NRW - Problem Zähler Nenner

    Wir haben als Ehepaar gemeinsam eine Wohnung mit dem angegebenen Anteil von 38,373 / 1.000,000 MEA. Das Gebäude liegt auf zwei Flurstücken, eines mit 289 und eines mit 2628 qm. Wir haben das eingegeben, aber es gibt immer eine Fehlermeldung, dass der prozentuale Anteil nicht der Summe d.a. Flächen entspricht. Die Wohnung hat eine qm Fläche von 96,87 qm.

    Was stimmt mit dem Zähler/ Nenner nicht? Oder wo liegt der Fehler?

    #2
    ... mit dem angegebenen Anteil von 38,373 / 1.000,000 MEA
    Ist das wirklich ein Komma beim Zähler ? Ich halte das für unwahrscheinlich. Ohne Komma, also 38373 oder

    einem Nenner 1000 wäre es plausibel
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Im Nenner ist doch auch ein Komma. Also 38,373/1000.

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        #4
        Im Nenner ist doch auch ein Komma. Also 38,373/1000.
        Dann passt es. Meine Augen überfordert das gelegentlich. Da kommen dann abgerundet 111 m² zusammen.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Wir haben 38,373 / 1000 eingegeben, doch genau dann gibt es diese Fehlermeldung!

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            #6
            Der Fehler liegt ja auch woanders. In GW2 darf nicht die Gesamtgröße angegeben werden, sondern nur Euer Anteil an der Grundstücksfläche = 111m²

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              #7
              Die 111 m2 war der entscheidende Tipp. Danke, danke, danke!!!!

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                #8
                Der Tag ist gerettet.

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                  #9
                  Hallo Zusammen,

                  ich hab hier noch zwei Fragen:

                  Ich bin Eigentümer einer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus.

                  Bei "Zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil: Zähler, Nenner"

                  was muss ich da eintragen?

                  Laut Grundbuch beträgt die Gesamtgröße 350qm, meine Wohnung hat 63qm. Muss ich dann 5,5555 / 350 eintragen?

                  Und bei Angaben zu Fläche und Bodenrichtwert des (Teil-)Grundstücks

                  Muss ich bei Fläche des Grundstückes wieder meine Wohnung angeben oder die 350qm?

                  Bin voll überfragt.

                  Danke für Eure Hilfe.

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                    #10
                    Laut Grundbuch beträgt die Gesamtgröße 350qm, meine Wohnung hat 63qm. Muss ich dann 5,5555 / 350 eintragen?
                    Der Miteigentumsanteil am Flurstück steht ebenfalls im Grundbuch. Den m²-Anteil am Grund und Boden muss man selbst berechnen.

                    https://forum.elster.de/anwenderforu...C3%BCrttemberg
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                      #11
                      Danke. Der Miteigentumsanteil beträgt 1/8

                      Was muss ich dann in Zeile 17 und 18 eintragen?

                      Hab echt ein Brett vorm Kopf....

                      Geht übrigens um NRW

                      Danke

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                        #12
                        Was muss ich dann in Zeile 17 und 18 eintragen?
                        Du meinst Zeile 11 von GW1 ? 1 und 8, was sonst ?
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                          #13
                          Danke, hat alles geklappt

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