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Frage zu Grundsteuer NRW - Gemarkung bzw. Flurstück -Ziffer 11

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    Frage zu Grundsteuer NRW - Gemarkung bzw. Flurstück -Ziffer 11

    Ich habe eine Frage zur korrekten Beantwortung der Ziffer 11 im Hauptvordruck unter "Gemarkung bzw. Flurstück" für die Grundsteuer Erklärung NRW.

    Das Haus gehört meinen Eltern.
    Es handelt sich um ein Zweifamilienhaus. Meine Eltern wohnen unten, mein Mann und ich wohnen oben. Das Haus hat einen gemeinsamen Hauseingang, aber zwei getrennte Wohnungen.

    Lt. Schreiben der Stadt handelt es sich um zwei Flächen aber nur ein Flurstück. So steht es im Dokument:
    1. Flur 65, Fläche 500
    2. Flur 65, Fläche 118

    Diese Daten habe ich unter Punkt 3 "Gemarkung und Flurstücke des Grundstücks" eingetragen.

    Nun habe ich eine Frage:

    - Bei Zeile 11 "Zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil: Zähler Nenner
    Was trage ich hier ein? Das Haus gehört meinen Eltern zu gleichen Teilen. Trage ich hier: 1 und 1 ein?
    und bei der zweiten Fläche (118) auch 1 und 1?


    Vielen lieben Dank im Voraus

    Verena


    #2
    Bei Zeile 11 "Zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil: Zähler und Nenner ist 1 und 1 bei einem Zweifamilienhaus zutreffend.

    Wenn 2 Flurstücke vollständig zur gleichen wirtschaftlichen Einheit gehören, dann eben bei beiden.

    Lt. Schreiben der Stadt handelt es sich um zwei Flächen aber nur ein Flurstück.
    Das verstehe ich jetzt nicht auf Anhieb. Die Flurstücke liegen beide in der Flur 65, aber die Flurstücksnummern müssten unterschiedlich sein ?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Das verstehe ich jetzt nicht auf Anhieb. Die Flurstücke liegen beide in der Flur 65, aber die Flurstücksnummern müssten unterschiedlich sein ?
      Ja das ist kurios, aber so steht es in dem Anschreiben, welches meine Eltern erhalten haben. Ich schaue da nochmal genau nach. Aber sollte es sich so bestätigen, kann ich es auch so eintragen oder?

      Die Wohnungen sind unterschiedlich groß 110 qm und 86 qm. Nun gab es noch eine Frage zu der Grösse der Wohnungen.
      Die Frage ob eine Wohnung unter 65 qm ist, habe ich nicht beantwortet. Anschliessend waren noch Fragen nach Wohnungen > 65 qm. Diese habe ich entsprechend der beiden Wohnungsgrössen beantwortet. Nun habe ich aber in der Hilfe gelesen, dass bei Ein- und Zweifamilienhäusern nur die Gesamtfläche aller Wohnungen einzutragen ist. Das kann doch nicht richtig sein...und wenn, wo muss ich denn dann die Gesamtgrösse eintragen?

      Vielen Dank

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        #4
        Das kann doch nicht richtig sein...und wenn, wo muss ich denn dann die Gesamtgrösse eintragen?
        Du hast doch 3 Größenklassen zur Auswahl. Die Wohnung mit 86 m² erklärst du in der Klasse 60 bis unter 100 m² (Zeile 12 von GW2),

        die Wohnung mit 110 m² in der Klasse über 100 m² (Zeile 13 von GW2). Wo in der Hilfe hast du gelesen, dass bei Ein- und Zweifamilienhäusern

        nur die Gesamtfläche aller Wohnungen einzutragen ist. Bei Einfamilienhäusern ist das natürlich klar, aber doch nicht bei einem Zweifamilienhaus

        mit unterschiedlich großen Wohnungen.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #5
          ok vielen Dank Dann trage ich die beiden Wohnungen jeweils in der entsprechenden Kategorie ein.

          Bei den beiden qm Grössen / Flurstücken handelt es sich einmal um das Haus (500 qm) und das Grundstück 118 qm.
          Dann gehört doch beides vollständig zur wirtschaftlichen Einheit oder?

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            #6
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              #7
              Ich habe mal einen Screenshot aus einer PDF Hilfedatei eingefügt. Ich bin mir unsicher was ich wo eintragen muss. 3, 4 und 5 sind ja von der Stadt vorgegeben. Aber Nr. 6 sowie die Zeile 11 sind mir nicht plausibel.

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                #8
                3, 4 und 5 sind ja von der Stadt vorgegeben. Aber Nr. 6 sowie die Zeile 11 sind mir nicht plausibel.
                Die Nummern der Flurstücke (z. B. 789/0) müssen doch in dem Info-Schreiben der Stadt genannt sein.

                Dein Eintrag in Zeile 11 würde für Wohnungseigentum plausibel sein, für ein Zweifamilienhaus ist das nicht logisch, da trifft 1 und 1 zu !

                Wie kommst du zu den Werten 379 und 1000 ?
                Freundliche Grüße
                Charlie24

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                  #9
                  Die Werte 379 und 1000 sind aus dem Beispiel. Das sind nicht meine Zahlen.

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                    #10
                    Die Nummern der Flurstücke (z. B. 789/0) müssen doch in dem Info-Schreiben der Stadt genannt sein.
                    Stimmt, habe ich gerade geprüft. Vorgegeben von der Stadt ist die Gemarkung, Grundbuchblatt, Flur, Flurstück (00355 Zähler, 000 Nenner) und Flurstück 00356, 000 Nenner

                    -Bei der Fläche trage ich dann 500 ein und bei Nr.11 (zur wirtschaftlichen Einheit gehörener Anteil: 1 und 1?
                    Das gleiche mache ich dann nochmal für die andere Fläche 118 qm, da hier von der Stadt eine andere Flurstück Nr vergeben wurde (00356)


                    -Ich weiß auch nicht ob alles zur wirtschaftlichen Einheit gehört. Auf dem Grundstück steht eine Garage.
                    Zuletzt geändert von Verena111979; 31.12.2022, 14:01.

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                      #11
                      Ich weiß auch nicht ob alles zur wirtschaftlichen Einheit gehört. Auf dem Grundstück steht eine Garage.
                      Garagenflurstücke gehören normalerweise zur gleichen wirtschaftlichen Einheit, also in deinem Fall zum Zweifamilienhaus.

                      Bei den Flurstücksnummern, die den Nenner 000 haben, gibt man nur den Zähler ohne führende Nullen ein, also 355 und 356.

                      Wenn der Bodenrichtwert beider Flurstücke identisch ist, wählst du jeweils 1 - erste Fläche aus und trägst in Zeile 4 von GW2

                      nur die m²-Summe ein, also 618 m².
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

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                        #12
                        Ganz lieben Dank
                        Ich habe die beiden führenden Nullen entfernt und jeweils nur 355 und 356 eingetragen.
                        Desweiteren habe ich im GW2 unter Punkt 4 (Angaben zum Grund und Boden) bei der Fläche des Grundstücks 618 qm eingetragen und den Bodenrichtwert (lt. Internet) eingetragen.
                        Ich hoffe ich habe alles richtig gemacht.

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                          #13
                          Ich hoffe ich habe alles richtig gemacht
                          Wenn die Anwendung keinen Fehler meldet, wird das schon alles richtig sein.
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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