Hallo Gemeinde- Sonderfall Teilungsvertrag an einem Grundstück mit 2 Eigentümer. Auf diesem Grundstück wohnen die 2 Eigentümer oben und unten. Was trage ich im Feld 32 ein ?. Ist das ein zweifamilienhaus? Muss ich auch den zweiten Eigentümer eintragen bei Eigentumsverhältnisee? Zähler 1 und Nenner 2 glaube das habe ich richtig eingetragen. Hilfe !!!
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Keine Ankündigung bisher.
Teilungsvertrag Grundstück incl. 2 Eigentümer
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Meinst du Wohnungseigentum ? Welches Bundesland ?Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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Hallo Charlie, NRW ist das Bundesland. ALso... um das zu erklären Freund A und B kaufen zu gleichen anteilen ein Grundstück.
Dann bauen sie ein Haus da drauf. Freund A wohnt unten als Eigentümer Und Freund B wohnt oben als Eigentümer. Das grundstück
ist zu 1 / 2 jeweils aufgeteilt laut Notar und grundbucheintrag. Wir sind netürliche personen weder Jurist sonst noch GMBH oder sonst was.
Das System meckert bei allem was ich angebe- Alleineigentümer, Bruchteilsgemeinschaft, oder sonst was.
Ich bin am ende ^^
erst mal vielen Dank für dein Interesse
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Wenn das Wohnungseigentum ist, muss jeder von euch eine Grundsteuererklärung einreichen, dann gibt es aber auch 2 Aktenzeichen.
Wenn nicht, dann seid ihr eine Bruchteilsgemeinschaft, dann müsste ein Zweifamilienhaus erklärt werden.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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Frohes neues Jahr Charly24, ja wir haben jeder eine eigene Erklärung abzugeben- jeder hat eine eigene Steuererklärung. dennoch ist es sehr verwirrend.
Du kennst meine Situation- was muss ich angeben- hast du eine Ahnung??
len Dank schn mal für deine Mühe und geduld
ich hab mal ein paar JPG dran gehangen wo ich einfach nicht weiter komme. filedata/fetch?filedataid=5493 Eigentumsverhältnisse.jpg filedata/fetch?filedataid=5494https://forum.elster.de/anwenderforum/core/image/gif;base64,R0lGODlhAQABAPABAP///wAAACH5BAEKAAAALAAAAAABAAEAAAICRAEAOw==
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Alleineigentum einer natürlichen Person ist dann schon zutreffend, dein Wohnungseigentum gehört dir allein.
Das ist die wirtschaftliche Einheit, für die du deine Erklärung abgibst. Hier gibt es noch einen ausführlichen Artikel:
https://forum.elster.de/anwenderforu...C3%BCrttembergFreundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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Den Artikel habe ich gelesen, mir wird da einiges klar- ,,jedes Wohungs und Teileigentum bildet eine eigene wirtschl. Einheit. wo ich wieder eine Frage habe- es heisst in dem Artikel- Für das klassische Zweifamilinehaus gelten die Anmerkungen zum Einfamilienhaus sinngemäß. es unterscheidet sich nur durch die Anzahl der Wohnungen- Ob die übereinadner oder nebeneinander liegen spielt kein Rolle-,, also gebe ich an ein Einfamilienhaus zu haben ,, aber-- dann steht da weiter ,, Auch ein Einfamilienhaus mit Einligerwohnung ist ein zweifamilienhaus puhh...
Ich erinnere an meine Situation: Ein Grundstück bebaut mit zwei wohneinheiten Freund A und Freund B- jeder für sich muss eine Erklärung abgeben. Wohnungen liegen übereinander. Am Grund und Boden sind beide zu gleichen Teilen beteiligt. Also was gebe ich an Einfamilienhaus oder Zweifamilienhaus bei Art des grundstücks.
Vielen Dank für eure Bemühungen und
die Geduld.
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Also was gebe ich an Einfamilienhaus oder Zweifamilienhaus bei Art des grundstücks.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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