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Grundsteuer (Bayern): Landwirtschaftliche Flache ohne aktiven Betrieb

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    Grundsteuer (Bayern): Landwirtschaftliche Flache ohne aktiven Betrieb

    Hallo,

    nutze gerade die freien Tage um endlich die Grundsteuererklärung zu machen.

    Ich habe dazu erstmal eine grundsätzliche Frage, zur Situation
    • ländlicher Aussenbereich mit einem ZFH (Schwiegereltern und meine Frau und ich)
    • Grösse des Grundstücks (ein Flurstück) mit dem ZFH und diverser Nebengebäude (Garagen, Carport, Schuppen) 11.084 qm; nennen wir es mal Grundstück A (ja, es sind wirklich über 10k qm, steht auch so im BayernAtlas und im Grundbuch)
    • Ehemaliger Land- und fortwirtschaftlichen Betrieb, seit Jahren (eher Jahrzehnte) nicht mehr bewirtschaftet - nur noch Brennholz für Eigenbedarf, kein Tierbestand usw
    • Eigentümer ist meine Frau (wurde überschrieben), Schwiegereltern haben Wohnrecht
    • Die Schwiegereltern haben noch zwei Grundstücke die auf ihren Namen laufen (Wiese und Wald), diese liegen nicht direkt am Grundstück A sondern ca 2 km entfernt; nennen wir diese Grundstück B und C


    Nach meinem Verständnis muss ich die Grundsteuererklärung für meine Frau fur das Grundstück A als Land- und Forstwirtschaft machen

    Zusätzlich dann noch eine eigene Grundsteuererklärung für die Schwiegereltern mit Grundstück B und C, ebenfalls als Land- und Forstwirtschaft.

    Ist das so grundsätzlich korrekt? Die Grundsteuererklärung als Land- und Forstwirtschaft ist ja unabhängig vom Bestehen eines entsprechenden Betriebs?


    Danke schonmal






    #2
    Nach meinem Verständnis muss ich die Grundsteuererklärung für meine Frau fur das Grundstück A als Land- und Forstwirtschaft machen
    Für das Flurstück A müssen 2 Erklärungen erstellt werden, der Wohnteil samt Umgriff ist als Grundvermögen zu erklären, der Rest als

    Land- und Forstwirtschaft. Man braucht 2 Aktenzeichen !

    Zusätzlich dann noch eine eigene Grundsteuererklärung für die Schwiegereltern mit Grundstück B und C, ebenfalls als Land- und Forstwirtschaft.
    Richtig !
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Für das Flurstück A müssen 2 Erklärungen erstellt werden, der Wohnteil samt Umgriff ist als Grundvermögen zu erklären, der Rest als
      Ok, grundsätzlich versteh ich das. Die Grundstücksübergabe auf meine Frau war Anfang 2021, es wurde das gesamte Hrundstück A im Grundbuch übertragen

      Ich habe zwei zwei FA Schreiben mit der Aufforderung zur Grundsteuererklärung hier:


      An meine Frau mit Angabe Grundstück A, ein Aktenzeichen, von 04/2022


      An die Schwiegerelter - jetzt wird es für mich etwas unverständlich -

      Grundstück A Tfl. (Teilfläche)
      Grundstück B und C, ein anderes Aktenzeichen, von 05/2022


      Somit wäre hier nach m.V. grundsteuerseitig von Grundstück A der Wohnteil bei meiner Frau und der Land-/Forstwirtschaftsteil noch bei den Schwiegereltern. Das ist doch eigentlich falsch?

      Ichuss nachher nochmal mit meiner Schwiegermutter reden, ob es da evtl nochmals einen neueren Bescheid der Grundsteuer gab ...



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        #4
        Früher wurden die Wohnteile eines Landwirtschaftsbetriebs unter dem Aktenzeichen der Landwirtschaft mit erklärt.

        Da hat sich die Rechtslage geändert.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #5
          Charlie24, vielen Dank für deine Antworten!

          Noch eine konkrete Frage

          Ich jetzt für meine Frau für Grundstück A Wohnteil die Grundsteuererklätung mit Ihrem Aktenzeichen (AZ1)

          Für die Schwiegereltern für Grundstück B und C mit deren Aktenzeichen (AZ2), soweit klar.

          Wie gehe ich beim Landwirtschaftsteil von Grundstück A meiner Frau vor? Hier auch einfach das Aktenzeichen der Schwiegereltern verwenden (AZ2)? Und falls ja, dann den ganzen Landwirtschaftsteil (Grundstück B und C sowie Landwirtschaftsteil von A) in einer Grundsteuererklärung oder in zwei separaten (eine meine Frau und eine die Schwiegereltern)

          ODER
          muss der ganze Sachverhalt vom FA "korrigiert" werden, so dass meine Frau vom Landwirtschaftsteil Grundstück A ein eigenes AZ erhält (und der Landwirtschaftsteil von Grundstück A aus dem AZ der Schwiegereltern entfernt wird) - keine Ahnung ob sowas überhaupt so einfach geht

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            #6
            muss der ganze Sachverhalt vom FA "korrigiert" werden, so dass meine Frau vom Landwirtschaftsteil Grundstück A ein eigenes AZ erhält (und der Landwirtschaftsteil von Grundstück A aus dem AZ der Schwiegereltern entfernt wird) - keine Ahnung ob sowas überhaupt so einfach geht
            Wenn das komplette Flurstück A bereits Anfang 2021 auf deine Frau übertragen wurde, werden für dieses Flurstück 2 Aktenzeichen benötigt.

            Die kann nur das Finanzamt vergeben. Man sieht ja nicht auf Anhieb, ob das jetzt vergebene Aktenzeichen eines für die Landwirtschaft

            oder eines für das Grundvermögen (Wohnhaus) ist. Zwei Erklärungen unter dem gleichen Aktenzeichen einzureichen, ist nicht sinnvoll,

            weil das dazu führen kann, dass das Finanzamt die zweite Erklärung fälschlich als Korrektur der ersten Erklärung behandelt.

            Für das 2021 übergebene Flurstück A müsste es eigentlich eine Zurechnungsfortschreibung des Einheitswerts bzw einen neuen

            Einheitswertbescheid geben.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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              #7
              Hmm, komplizierte Sache irgendwie...

              Also es liegt ein "Einheitswertbescheid Zurechnungsfortschreibung auf den 01.01.2022" vor mit Angabe "Für das des Grundstücks A."

              Und dann nochmal ein "Grundsteuermessbescheid Neuveranlagung auf den 01.01.2022" mit Angabe "Für das EFH in Grundstück A", gleiches Aktenzeichen wie oben beim Einheitswertbescheid. Das ist auch das gleiche AZ wie beim Infobrief zur Abgabe der Grundsteuererklärung.

              Wie gehe ich jetzt am besten vor? Beim FA anfragen mit Bitte um Korrektur?

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                #8
                Beim FA anfragen mit Bitte um Korrektur?
                Ich würde in jedem Fall beim Finanzamt anrufen und auf die jetzt vorgesehene getrennte Bewertung von Wohnteilen und Landwirtschaft hinweisen.

                Das steht auch in den bayrischen FAQ und zwar unter Fragen zum Hauptvordruck im Abschnitt Wohnteil eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft.

                Dort findet man auch weitere Hinweise: https://www.grundsteuer.bayern.de/
                Freundliche Grüße
                Charlie24

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                  #9
                  Update falls es für für zuküntige Leser noch interessant ist:

                  Heute mit dem FA telefoniert. Der SB konnte auch nicht nachvollziehen warum das Grundstück A im Grundsteuerschreiben noch bei den Schwiegereltern aufgeführt worden ist.

                  Es wird jetzt ein neues AZ für den Landwirtschaftsteil von Grundstück A erstellt


                  Danke nochmal an Charlie24 für die kompetente Hilfe!

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