Haushaltsnahe Dienstleistungen nachreichen

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  • StefanD72
    Neuer Benutzer
    • 01.01.2023
    • 3

    #1

    Haushaltsnahe Dienstleistungen nachreichen

    Hallo,

    ich habe erst im Dezember 2022 die Nebenkostenabrechnung 2021 für meine Eigentumswohnung erhalten. Die Steuer 2021 musste ich ja bereits vorher machen. Weiß jemand, wie ich die Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen nun nachreichen kann?

    Für Eure Rückmeldungen besten Dank im Voraus.

    Gruß

    Stefan
  • Charlie24
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2014
    • 45933

    #2
    Weiß jemand, wie ich die Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen nun nachreichen kann?
    Ist schon ein Steuerbescheid für 2021 ergangen oder nicht ?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar

    • multi
      Erfahrener Benutzer
      • 03.01.2018
      • 4268

      #3
      Es ist aber auch nicht zu beanstanden, wenn Wohnungseigentümer die gesamten Aufwendungen erst in dem Jahr geltend machen, in dem die Jahresabrechnung im Rahmen der Eigentümerversammlung genehmigt worden ist. Für die zeitliche Berücksichtigung von Nebenkosten bei Mietern gelten die vorstehenden Ausführungen entsprechend.
      Anwendungsschreiben des BMF zu §35a EStG, Rz. 47.

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      • StefanD72
        Neuer Benutzer
        • 01.01.2023
        • 3

        #4
        Danke für Eure Antworten,

        der Steuerbescheid für 2021 ist noch nicht ergangen.

        Kommentar

        • Charlie24
          Erfahrener Benutzer
          • 14.03.2014
          • 45933

          #5
          Dann könntest du bei deinem Finanzamt anrufen und nach dem Bearbeitungsstand fragen. Wenn der Fall noch nicht bearbeitet ist,

          könntest du die korrigierte Erklärung erneut übermitteln, das geht aber nur komplett.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          • StefanD72
            Neuer Benutzer
            • 01.01.2023
            • 3

            #6
            Danke, werde ich machen.

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