Wenn dies Ihr erster Besuch hier ist,
lesen Sie bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen
durch. Sie müssen sich vermutlich registrieren,
bevor Sie Beiträge verfassen können. Klicken Sie oben auf 'Registrieren', um den Registrierungsprozess zu
starten. Sie können auch jetzt schon Beiträge lesen. Suchen Sie sich einfach das Forum aus, das Sie am meisten
interessiert.
Ankündigung
Einklappen
Keine Ankündigung bisher.
Irrtümlich abgeführte Kirchensteuer in der ESt angeben
Derweil werde ich mich um die Richtigstellung der ELStAM kümmern, falls Rückfragen vom FA zu dem Thema kommen.
Ich würde die Austrittsbescheinigung nicht nur dem Einwohnermeldeamt vorlegen, sondern auch an das Finanzamt übermitteln.
Ob die ELStAM rückwirkend geändert werden können, da wäre ich mir nicht sicher.
Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
Stimme ich dir zu. Ich weiß nicht genau, ob die Kommune es hinkriegt, rückwirkend die Kirchensteuerpflicht so rauszunehmen, dass das in ElStAM auch als einen vergangenen Termin erscheint. Aber wenn das nicht klappt, sollte das Finanzamt zumindest mit der Vorlage der Austrittsbescheinigung und dem ggf. auch vermeintlich zu einem aktuellen Termin erfassten Kirchenaustritt überzeugbar sein.
Schönen Gruß
Picard777
P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:
Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.
Kommentar