Es ist wirklich zum verrückt werden, ich komme einfach nicht weiter und bitte um Hilfe. Eigentlich eine ganz einfache Konstellation:
Sachsen-Anhalt. Mehrfamilienhaus mit Eigentumswohnungen, unsere Wohnung - 95 qm, 136/1000 Miteigentumsanteil, Ehepartner je zur Hälfte Eigentümer (also jeder 68/1000). Das Grundstück ist laut Grundbucheintrag 472 qm groß. Die Daten habe ich aus dem Grundbucheintrag und der Teilungserklärung. Trotzdem bekomme ich bei der Prüfung immer den Fehler:
Die Summe der im Hauptvordruck (GW1) unter "Gemarkung(en) und Flurstück(e) des Grundvermögens" angegebenen Flächen multipliziert mit dem davon zur wirtschaftlichen Einheit gehörenden prozentualen Anteil entspricht nicht der Summe der in der Anlage Grundstück (GW2) angegebenen Flächen des Grund und Bodens. Auf dem Hauptvordruck ist in Zeile 10 jeweils die gesamte Fläche des Flurstücks anzugeben.
Ich habe alle möglichen Konstellationen ausprobiert, damit es rechnerisch hinhaut mal das Grundstück größer und die Wohnung kleiner gemacht (was natürlich Unsinn ist), natürlich MUSS ich die Angaben aus dem Grundbuch und der Teilungserklärung nehmen. Ich komme nicht weiter.
Sachsen-Anhalt. Mehrfamilienhaus mit Eigentumswohnungen, unsere Wohnung - 95 qm, 136/1000 Miteigentumsanteil, Ehepartner je zur Hälfte Eigentümer (also jeder 68/1000). Das Grundstück ist laut Grundbucheintrag 472 qm groß. Die Daten habe ich aus dem Grundbucheintrag und der Teilungserklärung. Trotzdem bekomme ich bei der Prüfung immer den Fehler:
Die Summe der im Hauptvordruck (GW1) unter "Gemarkung(en) und Flurstück(e) des Grundvermögens" angegebenen Flächen multipliziert mit dem davon zur wirtschaftlichen Einheit gehörenden prozentualen Anteil entspricht nicht der Summe der in der Anlage Grundstück (GW2) angegebenen Flächen des Grund und Bodens. Auf dem Hauptvordruck ist in Zeile 10 jeweils die gesamte Fläche des Flurstücks anzugeben.
Ich habe alle möglichen Konstellationen ausprobiert, damit es rechnerisch hinhaut mal das Grundstück größer und die Wohnung kleiner gemacht (was natürlich Unsinn ist), natürlich MUSS ich die Angaben aus dem Grundbuch und der Teilungserklärung nehmen. Ich komme nicht weiter.
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