In Mein Elster kann man leider nur die Daten aus früher abgegebenen Steuererklärungen übernehmen. D. h. also: eine Erklärung erstellen und senden, dann mit der zweiten beginnen.
							
						
					Ankündigung
				
					Einklappen
				
			
		
	
		
			
				Keine Ankündigung bisher.
				
			
				
	
Neue Grundsteuer: Wohnflächenberechnung rätselhaft
				
					Einklappen
				
			
		
	X
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 Aber das gibt es nun mal nicht mehr.Das ging beim alten ELSTER-Formular problemlos, man konnte unter einer anderen Benennung einen Bearbeitungszustand zwischenspeichern...
 
 Das funktioniert auch bei Mein ELSTER. Du musst die erste Erklärung übermitteln und erst dann die zweite Erklärung starten. Dann werden dir die DatenEs ist so, daß ich noch eine weitere Wohnung im Haus angeben muß - und hatte gehofft, die ganzen allgemeinen Daten dafür nutzen zu können, die ja für beide gelten -
 
 der ersten Übermittlung zur Übernahme angeboten, so dass du alle allgemeinen Daten nicht erneut eingeben musst.Freundliche Grüße
 Charlie24
 
 Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
 Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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 Aha - besten Dank,das hilft :-))
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 Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
 Was den Fehler mit dem Denkmal angeht, hast du anscheinend an 2 Stellen des Formulars dazu Angaben gemacht.
 Man darf das nur an einer Stelle erfassen.
 
 Ja - habe ich 2x angegeben, wohl 1x zuviel
 ABER: WO ist das denn das dann einzutragen ?? Einerseits steht das gesamte Gebäude unter Denkmalschutz, andererseits damit natürlich auch alle Wohnungen - also auch meine...
 
 Außerdem bleibt der Eingabefehler an dieser Stelle bestehen - oben erscheint weiterhin bei KEINE EINGABE ein aktive Markierung, die nicht löschbar ist - obwohl ich selbst den letzten Menüpunkt DENKMALSCHUTZ angekreuzt habe...(siehe screenshot oben...)
 Zuletzt geändert von waasnet; 07.01.2023, 15:40.
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 Da die gesamte wirtschaftliche Einheit unter Denkmalschutz steht, darfst du es nicht bei dem einzelnen Gebäude (deiner ETW) angeben.Freundliche Grüße
 Charlie24
 
 Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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