In Mein Elster kann man leider nur die Daten aus früher abgegebenen Steuererklärungen übernehmen. D. h. also: eine Erklärung erstellen und senden, dann mit der zweiten beginnen.
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Neue Grundsteuer: Wohnflächenberechnung rätselhaft
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Das ging beim alten ELSTER-Formular problemlos, man konnte unter einer anderen Benennung einen Bearbeitungszustand zwischenspeichern...
Es ist so, daß ich noch eine weitere Wohnung im Haus angeben muß - und hatte gehofft, die ganzen allgemeinen Daten dafür nutzen zu können, die ja für beide gelten -
der ersten Übermittlung zur Übernahme angeboten, so dass du alle allgemeinen Daten nicht erneut eingeben musst.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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Aha - besten Dank,das hilft :-))
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Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
Was den Fehler mit dem Denkmal angeht, hast du anscheinend an 2 Stellen des Formulars dazu Angaben gemacht.
Man darf das nur an einer Stelle erfassen.
Ja - habe ich 2x angegeben, wohl 1x zuviel
ABER: WO ist das denn das dann einzutragen ?? Einerseits steht das gesamte Gebäude unter Denkmalschutz, andererseits damit natürlich auch alle Wohnungen - also auch meine...
Außerdem bleibt der Eingabefehler an dieser Stelle bestehen - oben erscheint weiterhin bei KEINE EINGABE ein aktive Markierung, die nicht löschbar ist - obwohl ich selbst den letzten Menüpunkt DENKMALSCHUTZ angekreuzt habe...(siehe screenshot oben...)
Zuletzt geändert von waasnet; 07.01.2023, 16:40.
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Da die gesamte wirtschaftliche Einheit unter Denkmalschutz steht, darfst du es nicht bei dem einzelnen Gebäude (deiner ETW) angeben.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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