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Neue Grundsteuer: Wohnflächenberechnung rätselhaft

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    Neue Grundsteuer: Wohnflächenberechnung rätselhaft

    Hallo Experten,
    sitze seit vorgestern an der neuen Grundsteuerberechnung für Berlin.

    So einiges ist mir klar aber es gibt ein Problem mit der Wohnungsgröße.
    Lt. Formular kann/soll da der Mitanteil (lt. Kaufvertrag) an der gesamten Fläche eingegeben werden.

    Lt Kaufvertrag ist die gesamte Fläche der Wohnanlge rund 14.500 qm, mein Anteil ist 258/100000stel.

    Wenn ich das eingebe (und durch Berechnung des Mitanteils lt. Kaufvertrag prüfe), komme ich auf einen Wert von 38qm. Tatsächlich ist die Wohnung - selbst vermessen - aber 51qm groß.
    ?????

    Was soll ich denn da angeben ??

    Schon mal besten Dank für Kommentare/Infos...

    #2
    Damit musst Du Dich einfach abfinden, dass der Anteil am gesamten Grundstück ein anderer ist als Deine Wohnfläche. Gib das ein was gefordert wird.

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      #3
      Die Wohnfläche und dein rechnerischer m²-Anteil am Grund und Boden der Anlage sind unterschiedliche Dinge.

      Bei dichter Bebauung ist die Wohnfläche regelmäßig größer als der Grundstücksanteil, die 38 m² sind schon richtig.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
        Damit musst Du Dich einfach abfinden, dass der Anteil am gesamten Grundstück ein anderer ist als Deine Wohnfläche. Gib das ein was gefordert wird.
        Tja, das ist genau die Frage...

        Es ist von "Wohnfläche" die Rede (lt. meiner Messung 51qm) , aber dann in der Anleitung steht dazu ..."diese finden Sie z.B. in der Teilungserklärung..." (das hieße 38qm)



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          #5
          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
          Die Wohnfläche und dein rechnerischer m²-Anteil am Grund und Boden der Anlage sind unterschiedliche Dinge.

          Bei dichter Bebauung ist die Wohnfläche regelmäßig größer als der Grundstücksanteil, die 38 m² sind schon richtig.
          Hmm, gibt das ggf. irgendwann Ärger, wenn ich - entgegen der konkret gemessenen Fläche - die theoretischen 38qm angebe, wie sich das aus dem Kaufvertrag/Teilungserklärung berechnet

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            #6
            ... die theoretischen 38qm angebe, wie sich das aus dem Kaufvertrag/Teilungserklärung berechnet
            Das ist kein theoretischer Wert, das ist der rechnerische m²-Anteil am Grund und Boden. Der ist ebenso bewertungserheblich

            wie die Wohnfläche von 51 m², die an anderer Stelle abgefragt wird.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
              Das ist kein theoretischer Wert, das ist der rechnerische m²-Anteil am Grund und Boden. Der ist ebenso bewertungserheblich

              wie die Wohnfläche von 51 m², die an anderer Stelle abgefragt wird.
              Aha, danke - aber WO ist denn dann WAS anzugeben..??


              Es gibt m.E. nur 2 solche Eingaben:

              - im Hauptvordruck GW1, (bei "Gemarkung/Flurstück etc." , Zeilen Nr. 17,18 (muß hier der errechnete Anteil aus dem Kaufvertrag/Teilungserklärung hin??)

              - in der Anlage GW2-Punkt 5-Teilseite 3, Zeile 12,- muß hier die reale gemessene Wohnfläche, also die 51qm eingegeben werden ??)










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                #8
                Nein, nach deinen Angaben musst du bei GW1 Zeile 10 die Gesamtfläche 14500m² eingeben und in Zeile 11 den Zähler 258 und den Nenner 100000. In GW2 trägst du in Zeile 4 nur deinen Anteil am Grundstück ein, nämlich abgerundet 37. Gerechnet wird wie folgt: Gesamtrundstück 14500 mal deinen Anteil 258/100000 gleich 37,41 - und das wird abgerundet auf 37. Die Wohnfläche gibt du in Zeile 11 bei GW2 Punkt 5 Teilseite 3 ein, nicht in Zeile 12!
                Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

                Kommentar


                  #9
                  Bei der Berechnung der Wohnfläche nach DIN 277 wird die Grundfläche eines Grundstücks zuzüglich eines Zuschlags von 3 % für Wandaufbau mit Putz und Tapete angesetzt. Zudem wird vergleichsweise viel Grundfläche berücksichtigt und Räume addiert download apps streaming apps
                  Zuletzt geändert von gaurifor; 09.01.2023, 13:18.

                  Kommentar


                    #10
                    Bei der Berechnung der Wohnfläche nach DIN 277 wird die Grundfläche eines Grundstücks zuzüglich eines Zuschlags von 3 % für Wandaufbau mit Putz und Tapete angesetzt. Zudem wird vergleichsweise viel Grundfläche berücksichtigt und Räume addiert.
                    Was soll uns jetzt diese fehlerhafte Aussage sagen ?
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                    Kommentar


                      #11
                      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                      Was soll uns jetzt diese fehlerhafte Aussage sagen ?
                      riecht mächtig nach SPAM.

                      Tschüß

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                        #12
                        Zitat von HundKatzeMaus Beitrag anzeigen
                        Nein, nach deinen Angaben musst du bei GW1 Zeile 10 die Gesamtfläche 14500m² eingeben und in Zeile 11 den Zähler 258 und den Nenner 100000. In GW2 trägst du in Zeile 4 nur deinen Anteil am Grundstück ein, nämlich abgerundet 37. Gerechnet wird wie folgt: Gesamtrundstück 14500 mal deinen Anteil 258/100000 gleich 37,41 - und das wird abgerundet auf 37. Die Wohnfläche gibt du in Zeile 11 bei GW2 Punkt 5 Teilseite 3 ein, nicht in Zeile 12!
                        -----------------------------------

                        Sorry daß ich nochmal nachfrage und auch noch weitere Probleme habe...

                        - zu oben: also muß ich in GW2,Pt5, Tl 3 Zeile 11 den Wert 51 eingeben ?? (also die reale gemessene Fläche der Wohnung)

                        Neues Problem: die Wohnung liegt in einem Baudenkmal, daher habe ich bei "Steuerbegünstigung" in GW2 den Menüpunkt angekreuzt. Trotzdem bleibt der Haken ganz oben bei KEINE ANGABE bestehen und geht auch bei mehrfachem Versuch nicht weg. Außerdem erhalte ich eine Fehlermeldung:

                        ************************************************** *****************
                        grafik.png
                        ************************************************** ************************************************** *******

                        grafik.png

                        Ich dachte das gesamte Gebäude ist ein Denkmal, warum dann dieser Fehler ???
                        Angehängte Dateien

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                          #13
                          Und noch eine Frage zu ELSTER-online:

                          Wenn ich mich auslogge, wird immer der letztze ZUstand des Formulars gespeichert, die vorherigen Versionen werden offenbar alle überschriebenund sind nicht mehr einsehbar.
                          (Wie) kann ich aber auch selbst einen bestimmten Bearbeitungszustand speichern ?

                          Kommentar


                            #14
                            (Wie) kann ich aber auch selbst einen bestimmten Bearbeitungszustand speichern ?
                            Es ist nicht vorgesehen, mehrere Entwürfe der gleichen Erklärung zu speichern.

                            Was den Fehler mit dem Denkmal angeht, hast du anscheinend an 2 Stellen des Formulars dazu Angaben gemacht.

                            Man darf das nur an einer Stelle erfassen.
                            Freundliche Grüße
                            Charlie24

                            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                              #15
                              Es ist so, daß ich noch eine weitere Wohnung im Haus angeben muß - und hatte gehofft, die ganzen allgemeinen Daten dafür nutzen zu können, die ja für beide gelten - bis auf die Lage und die Größe, Das ging beim alten ELSTER-Formular problemlos, man konnte unter einer anderen Benennung einen Bearbeitungszustand zwischenspeichern...

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