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Pendlerpauschale oder Hotelkosten?

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    Pendlerpauschale oder Hotelkosten?

    Hallo zusammen,

    folgender Fall bei mir:

    von 1.1. bis 31.03. hatte ich nahe meiner 1. Arbeitsstätte eine Wohnung gemietet. Die Kosten für diese Wohnung habe ich als doppelte Haushaltsführung angegeben inklusive 1 Heimfahrt pro Woche. Insgesamt also 13 Heimfahrten.

    Ab 01.04. bis 31.12. habe ich die Wohnung aufgegeben und bin in die Wohnung meiner Freundin in meinen Heimatort gezogen, 203 Km von meiner Arbeit entfernt.
    Ab da habe ich meine 1. Arbeitsstätte 81 mal aufgesucht. Ich bin jedoch nicht jedes mal die Strecke gefahren, sondern habe auch mal bei aufeinanderfolgenden Tagen in einem Hotel übernachtet.

    Frage:
    Wie muss ich insbesondere die Berechnung ab 01.04. machen? Kann ich 81*203 Km angeben? Oder muss ich die Übernachtungen im Hotel abziehen? Falls ich die Übernachtungen abziehen muss, kann ich die Hotelkosten irgendwo angeben?

    Vielen Dank im Voraus!

    Grüße
    Tomezzz

    #2
    Hallo,

    du darfst natürlich nur wirklich getätigte Fahrten absetzen.
    Und auch Hotelkosten sind Werbungskosten, da gibt es sogar extra eine Zeile "Übernachtungskosten"..

    Stefan
    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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      #3
      Hallo,

      vielen Dank schonmal für die Antwort.
      Wo kann ich denn die Hotelkosten eintragen? Es handelt sich hier nicht um Kosten bei Dienstreisen. Die Kosten habe ich, weil ich meine 1. Arbeitsstätte aufsuche.

      Ich habe gelesen, dass ich zwei Möglichkeiten habe:

      Doppelte Haushaltsführung: Dann kann ich alle Hotelkosten plus maximal 1 Heimfahrt angeben
      Keine doppelte Haushaltsführung: Dann kann ich nur meine Fahrten angeben.

      Stimmt das oder gibt es noch eine andere Möglichkeit? Bei beiden Möglichkeiten kann ich nicht alle meine Kosten absetzen. In Zukunft animiert das wohl zum täglichen Fahren...

      VG Tomezzz

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        #4
        Na ja, dass Du nicht alle Deine Kosten absetzen kannst, ist doch auch richtig so. Ein Arbeitnehmer, der täglich zu einer z.B. nur 5 km entfernten 1.Arbeitsstätte fährt, kann aufgrund der Pendlerpauschale die Strecke auch nur einfach ansetzen (also trotz Hin- und Rückfahrt nur eine Fahrt). Die doppelte Haushaltsführung macht aus meiner Sicht am ehesten Sinn, zumal ich die nicht leichtfertig aufgeben würde. Ganz unabhängig davon kann man sich vortrefflich darüber streiten, wie stark die private Entscheidung, derart weit von der Arbeitsstätte zu wohnen, steuerlich gefördert werden soll.

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          #5
          Hallo Karl-Heinz,

          vielen Dank für deine Antowrt.
          dass ich nicht Hin- und Rückfahrt absetzen kann ist mir bewusst und war auch nicht die Frage. Auch war nicht die Frage was am meisten Sinn macht und ob etwas steuerlich gefördert werden soll. Die Tatsachen liegen schon vor und ich will wissen, wie ich diese am besten für mich in die Lohnsteuererklärung eingeben kann.

          Es wäre ja im Endeffekt ein Nachteil, wenn ich die Hotelkosten nicht anrechnen könnte. Dann fahre ich nächstes mal lieber mit dem Auto zurück und kann die Kosten dann geltend machen. Vielleicht kann mir hier noch jemand helfen, ob und wie ich die Hotelkosten anrechnen lassen kann.

          VG Tomezzz

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            #6
            Also im Rahmen der doppelten Haushaltsführung können doch alle Hotelkosten angerechnet werden (zumindest bis 1000 Euro/Monat). Details im BMF-Schreiben vom November 2020 (GZ IV C 5 - S 2353/19/10011 :006; DOK 2020/1229128). Dann gehen auch die Heimfahrten (1 x wöchentlich, wenn angefallen; per Entfernungspauschale).

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              #7
              Soweit ich es sehe, werden an die Unterkunft am Ort des Arbeitsplatzes keine besonderen Anforderungen gestellt, es kann also auch ein Hotel- oder Monteurszimmer sein. Insofern sind die Hotelkosten, so die Voraussetzungen für die doppelte Haushaltsführung vorliegen, ganz normal um diesbezügliche Kosten. Wobei mE, insofern das Hotel immer blockweise, z.B. eine Woche je Monat, gebucht wurde, auch die entsprechenden Fahrten zur Aufnahme und Beendigung dieses Aufenthaltsblocks absetzbar sein dürften.
              Einfach je Tag der doppelten Haushaltsführung die Entfernungspauschale für die Entfernung von Hauptwohnung zum Arbeitsplatz absetzen ist natürlich nicht zulässig, wenn die Fahrten gar nicht stattfanden. Bei häufigen (tatsächlichen!) Heimfahrten stünde die Vielpendleroption zur Verfügung, dann aber unter Verzicht auf Unterkunftskosten und nur einheitlich fürs ganze Jahr wählbar.

              Aber das ist alles Steuerrecht und kein Elster-Thema!

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