Hallo zusammen,
folgender Fall bei mir:
von 1.1. bis 31.03. hatte ich nahe meiner 1. Arbeitsstätte eine Wohnung gemietet. Die Kosten für diese Wohnung habe ich als doppelte Haushaltsführung angegeben inklusive 1 Heimfahrt pro Woche. Insgesamt also 13 Heimfahrten.
Ab 01.04. bis 31.12. habe ich die Wohnung aufgegeben und bin in die Wohnung meiner Freundin in meinen Heimatort gezogen, 203 Km von meiner Arbeit entfernt.
Ab da habe ich meine 1. Arbeitsstätte 81 mal aufgesucht. Ich bin jedoch nicht jedes mal die Strecke gefahren, sondern habe auch mal bei aufeinanderfolgenden Tagen in einem Hotel übernachtet.
Frage:
Wie muss ich insbesondere die Berechnung ab 01.04. machen? Kann ich 81*203 Km angeben? Oder muss ich die Übernachtungen im Hotel abziehen? Falls ich die Übernachtungen abziehen muss, kann ich die Hotelkosten irgendwo angeben?
Vielen Dank im Voraus!
Grüße
Tomezzz
folgender Fall bei mir:
von 1.1. bis 31.03. hatte ich nahe meiner 1. Arbeitsstätte eine Wohnung gemietet. Die Kosten für diese Wohnung habe ich als doppelte Haushaltsführung angegeben inklusive 1 Heimfahrt pro Woche. Insgesamt also 13 Heimfahrten.
Ab 01.04. bis 31.12. habe ich die Wohnung aufgegeben und bin in die Wohnung meiner Freundin in meinen Heimatort gezogen, 203 Km von meiner Arbeit entfernt.
Ab da habe ich meine 1. Arbeitsstätte 81 mal aufgesucht. Ich bin jedoch nicht jedes mal die Strecke gefahren, sondern habe auch mal bei aufeinanderfolgenden Tagen in einem Hotel übernachtet.
Frage:
Wie muss ich insbesondere die Berechnung ab 01.04. machen? Kann ich 81*203 Km angeben? Oder muss ich die Übernachtungen im Hotel abziehen? Falls ich die Übernachtungen abziehen muss, kann ich die Hotelkosten irgendwo angeben?
Vielen Dank im Voraus!
Grüße
Tomezzz
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