Hallo,
ich habe ein Einfamilienhaus als Mietobjekt. Im schreiben vom Finanzamt sind zwei Grundstücke aufgelistet.
Das Grundstück 1 ist die Zuwegung und das Grundstück 2 ist das Haus.
Meine Frage ist jetzt, ob das Grundstück 1 als bebaut gilt und in der Grundsteuer mit aufgeführt werden muss. Der Bodenrichtwert beider Grundstücke ist gleich.
Ich habe jetzt für "Enthalten in der/den in Anlagen Grundstück" für das Grundstück 2 mit Haus 1-erste Fläche angegeben und für das Grundstück 1 Zuwegung 2-zweite Fläche angegeben.
Ist das so richtig?
ich habe ein Einfamilienhaus als Mietobjekt. Im schreiben vom Finanzamt sind zwei Grundstücke aufgelistet.
Das Grundstück 1 ist die Zuwegung und das Grundstück 2 ist das Haus.
Meine Frage ist jetzt, ob das Grundstück 1 als bebaut gilt und in der Grundsteuer mit aufgeführt werden muss. Der Bodenrichtwert beider Grundstücke ist gleich.
Ich habe jetzt für "Enthalten in der/den in Anlagen Grundstück" für das Grundstück 2 mit Haus 1-erste Fläche angegeben und für das Grundstück 1 Zuwegung 2-zweite Fläche angegeben.
Ist das so richtig?
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