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Grundsteuer NRW - Grundstücke

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    Grundsteuer NRW - Grundstücke

    Hallo,

    ich habe ein Einfamilienhaus als Mietobjekt. Im schreiben vom Finanzamt sind zwei Grundstücke aufgelistet.
    Das Grundstück 1 ist die Zuwegung und das Grundstück 2 ist das Haus.
    Meine Frage ist jetzt, ob das Grundstück 1 als bebaut gilt und in der Grundsteuer mit aufgeführt werden muss. Der Bodenrichtwert beider Grundstücke ist gleich.

    Ich habe jetzt für "Enthalten in der/den in Anlagen Grundstück" für das Grundstück 2 mit Haus 1-erste Fläche angegeben und für das Grundstück 1 Zuwegung 2-zweite Fläche angegeben.

    Ist das so richtig?

    #2
    Meine Frage ist jetzt, ob das Grundstück 1 als bebaut gilt und in der Grundsteuer mit aufgeführt werden muss.
    Ja, diese Nebenfläche gehört zur wirtschaftlichen Einheit Einfamilienhaus.

    Ich habe jetzt für "Enthalten in der/den in Anlagen Grundstück" für das Grundstück 2 mit Haus 1-erste Fläche angegeben und für das Grundstück 1 Zuwegung 2-zweite Fläche angegeben.
    Da der Bodenrichtwert beider Flurstücke identisch ist, sind beide Flurstücke über 1 - erste Fläche zu schlüsseln. In Zeile 4 von GW2

    wird die m²-Summe eingetragen, eine Aufteilung auf 2 Einträge ist nicht notwendig.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Okay danke!

      Ist das auch so, wenn das Grundstück 1 nur Anteilig ist und Grundstück 2 nicht?
      Und gilt das Grundstück bei Angaben zur Grundstücksart als "Wohnungseigentum" oder als Einfamilienhaus? Das Haus ist ein Mietobjekt mit nur einer Wohneinheit.

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        #4
        Ist das auch so, wenn das Grundstück 1 nur Anteilig ist und Grundstück 2 nicht?
        Ja, dann weicht zumindest der Nenner in Zeile 11 von GW1 von 1 ab und die anteiligen m² für die Zeile 4 von GW2 müssen berechnet werden.

        Und gilt das Grundstück bei Angaben zur Grundstücksart als "Wohnungseigentum" oder als Einfamilienhaus?
        Die richtige Grundstücksart ist m. E. Einfamilienhaus. https://www.gesetze-im-internet.de/bewg/__249.html
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #5
          Wenn ich beide Grundstücke als 1-erste Fläche mache wird mir am ende ein Fehler angezeigt.
          Unter GW1 3 "Gemarkung und... " haben ich beide Grundstücke angegeben. Unter GW2 "Angaben zum Grund und Boden" habe ich auch beide Grundstücke angeben. Die eine Grundstücksfläche entsprechend der Anteile.
          Ich muss doch beide Grundstücke als Einzeln ansehen, weil beide verschiedene Flurstücke sind.

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            #6
            Ich muss doch beide Grundstücke als Einzeln ansehen, weil beide verschiedene Flurstücke sind.
            Nur in GW1 ! In GW2 wird bei identischem Bodenrichtwert aufaddiert, es erfolgt nur ein Eintrag. Siehe auch Beitrag 2 !

            Haus_mit_Wegeanteil.jpg

            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              ah okay. Danke!

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