Hallo allerseits!
Ich habe eine Konstellation, für die ich bisher im Netz keine vernünftige Aussage gefunden habe. Es handelt sich um ein Flurstück, welches Grünland ist und daher als LuF bei der Grundsteuererklärung zu klassifizieren ist. Der Besitzer ist Privatperson, der auf dem Grundstück 3 Schafe als Rasenmäher hält. Auf diesem Flurstück befindet sich ein Viehunterstand von 6qm und ein Holzschuppen von 25qm in welchem Heu/Stroh für den Winter gelagert wird. Mehr gibt es nicht - also weder eine Hofstelle noch ein Wohnhaus und auch keinen Betrieb.
Nun steht bei "landundforst.de" zu lesen: "Wie bisher sind die landwirtschaftlich genutzten Betriebsgebäude (von bestimmten Ausnahmen abgesehen) mit der Flächenbewertung abgegolten und nicht gesondert zu bewerten."
Die Anlage "Grundstück" ist nach den FAQ des BMF nicht zu verwenden.
Wie sind diese beiden Gebäude(?) nun zu melden - oder nicht? Und wenn - dann wie?
Danke für einen Tip - gern auch mit einem Hinweis auf die Quelle.
vielen Dank und allen noch ein frohes Neues!
Hagen
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