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Grundsteuer LuF Gebäude ohne Hofstelle

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    Grundsteuer LuF Gebäude ohne Hofstelle




    Hallo allerseits!

    Ich habe eine Konstellation, für die ich bisher im Netz keine vernünftige Aussage gefunden habe. Es handelt sich um ein Flurstück, welches Grünland ist und daher als LuF bei der Grundsteuererklärung zu klassifizieren ist. Der Besitzer ist Privatperson, der auf dem Grundstück 3 Schafe als Rasenmäher hält. Auf diesem Flurstück befindet sich ein Viehunterstand von 6qm und ein Holzschuppen von 25qm in welchem Heu/Stroh für den Winter gelagert wird. Mehr gibt es nicht - also weder eine Hofstelle noch ein Wohnhaus und auch keinen Betrieb.

    Nun steht bei "landundforst.de" zu lesen: "Wie bisher sind die landwirtschaftlich genutzten Betriebsgebäude (von bestimmten Ausnahmen abgesehen) mit der Flächenbewertung abgegolten und nicht gesondert zu bewerten."

    Die Anlage "Grundstück" ist nach den FAQ des BMF nicht zu verwenden.

    Wie sind diese beiden Gebäude(?) nun zu melden - oder nicht? Und wenn - dann wie?

    Danke für einen Tip - gern auch mit einem Hinweis auf die Quelle.

    vielen Dank und allen noch ein frohes Neues!

    Hagen




    #2
    Und warum soll das keine Hofstelle sein ?

    § 234 Abs. 6 BewG definiert die Hofstelle wie folgt:

    Zur Hofstelle gehören alle Hof- und Wirtschaftsgebäudeflächen einschließlich der Nebenflächen, wenn von dort land- und forstwirtschaftliche Flächen nachhaltig bewirtschaftet werden.

    In Abhängigkeit vom Bundesland könnte man jetzt vielleicht wegen der nachhaltigen Bewirtschaftung diskutieren, aber sicher nicht wegen der Flächen an sich.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Also bei uns in S-H bräuchtest du diese "Gebäude" nicht angeben, sondern nur das Grundstück erklären. Alles klar?
      Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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        #4
        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
        Und warum soll das keine Hofstelle sein ?
        Nunja, siehe mein Zitat von landundforst. de


        Allerdings habe ich vergessen, das Bundesland zu benennen....... es geht hier um Anhalt (also Bundesmodell)

        Kommentar


          #5
          ... mit der Flächenbewertung abgegolten und nicht gesondert zu bewerten."
          Die Bewertung als Hofstelle ist ja auch nur eine Bewertung der Flächen, auf der die Wirtschaftsgebäude stehen. Die Gebäude selbst

          fließen von wenigen Ausnahmen mal abgesehen, nicht in die Bewertung ein. Angaben musst du ja ohnehin nur machen, wenn das

          Liegenschaftskataster die Gebäudeflächen gesondert ausweist. Wenn nicht, dann interessiert das niemand.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

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