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Grundsteuer NRW Anteil an Wohn-/Privatstraße

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    Grundsteuer NRW Anteil an Wohn-/Privatstraße

    Hallo,

    mir raucht der Kopf und evtl. kann jemand Abhilfe leisten.

    Neben einem Einfamilienhaus muss bei der Grundsteuererklärung auch ein 1/80 Anteil an einer Wohn-/Privatstraße berücksichtigt werden.
    Sowohl das Haus als auch der Anteil an der Wohn-/Privatstraße haben ein eigenes Flurstück. Beides läuft aber nur unter einem gemeinsamen Aktenzeichen.

    Die Erklärung für das Haus bekomme ich noch hin, aber wie und wo ist denn der Anteil an der Wohn-/Privatstraße einzutragen???

    Vielen Dank vorab.

    #2
    Die Erklärung für das Haus bekomme ich noch hin, aber wie und wo ist denn der Anteil an der Wohn-/Privatstraße einzutragen???
    Du erfasst das Wegeflurstück mit Zähler 1 und Nenner 80 als zweites Flurstück in GW1. Die anteiligen m² für die Zeile 4 von GW2 musst du

    selbst berechnen. Bei identischem Bodenrichtwert werden beide Flurstücke in GW1 über 1 - erste Fläche geschlüsselt, in Zeile 4 von GW2

    wird nur die abgerundete m²-Summe eingetragen. Wie man rechnen muss, sieht man aus den Tabellenbeispielen hier:

    https://forum.elster.de/anwenderforu...C3%BCrttemberg
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Vielen Dank Charlie24,

      welcher Bodenrichtwert ist bei der Wohn-/Privatstraße zu berücksichtigen?

      Bei dem Einfamilienhaus ist das klar, aber bei der Straße ist mir das nicht klar, da es sich ja nicht um ein Gebäude (mehrgeschossig, ein-/zweigeschossig) handelt.

      Viele Grüße

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        #4
        welcher Bodenrichtwert ist bei der Wohn-/Privatstraße zu berücksichtigen?
        Der vom Einfamilienhaus gilt auch für die dazugehörigen Nebenflächen.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Herzlichen Dank!

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