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Grundsteuer Bayern,Ferienwohnung Nutzfläche?

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    Grundsteuer Bayern,Ferienwohnung Nutzfläche?

    Hallo,
    ich habe Grundsteuererklärung abgegeben und Bescheid über Grundsteuermessbetrag und Grundsteueräqivalenzbeträge am 08.12.22 erhalten.
    Ich habe:
    - 1 Privatwohnung von 129m²
    - 1 vermietete Wohnung von 122m²
    - 2 Ferienwohnungen insg. 116m² (sind beide verpachtet an meinen Ehemann; Kleinunternehmer; unter 22.000€/Jahr)
    Sämtliche Wohnungen habe ich in der Grundsteuererklärung als Wohnfläche 367m² angegeben.
    Sind diese beiden Ferienwohnungen Wohnfläche oder Nutzfläche?
    Ansonsten müsste ich noch Einspruch einlegen den den Bescheid.
    LG
    Girlie

    #2
    Sind diese beiden Ferienwohnungen Wohnfläche oder Nutzfläche?
    Nach dem Bayerischen Anwendungserlass sind das Nutzflächen. https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2022-542/

    1Nicht zu den Wohnzwecken zählt die Vermietung von Wohn- und Schlafräumen zur kurzfristigen Beherbergung (zum Beispiel Hotels, Ferienwohnungen
    und Vermietung einzelner Zimmer). 2Diese Räume sind den Nutzflächen zuzuordnen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Das heisst, ich muss Widerspruch einlegen,den begründen und eine neue Grundsteuererklärung abgeben?

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        #4
        Das heisst, ich muss Widerspruch einlegen,den begründen und eine neue Grundsteuererklärung abgeben?
        Das musst du wissen. Du hast es aus Unwissenheit falsch erklärt, der Begriff Ferienwohnung kommt in der amtlichen Anleitung auch nicht vor.

        Eine Berichtigung führt dazu, dass der m² mit 0,50 € zu 100% in die Bewertung einfließt, während Wohnflächen auf 70% ermäßigt werden.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Dann werde ich es so belassen

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            #6
            Dann werde ich es so belassen
            Das ist deine Entscheidung ! Wer hier Fragen stellt, bekommt zumeist eine zutreffende Antwort.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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              #7
              Frage: Soll ich es so ??belassen

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                #8
                Frage: Soll ich es so ??belassen
                Nein, ich würde es korrigieren. Das bringt euch nicht um.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  Danke für deine Hilfe
                  LG
                  Girlie

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                    #10
                    Muss ich in meinem Fall Einspruch/Widerspruch gegen den ergangenen Bescheid einlegen, oder reicht eine berichtigte Grundsteuererklärung mit einer entsprechenden Erklärung??

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                      #11
                      Muss ich in meinem Fall Einspruch/Widerspruch gegen den ergangenen Bescheid einlegen, oder reicht eine berichtigte Grundsteuererklärung mit einer entsprechenden Erklärung??
                      Da der Bescheid schon vorliegt, würde ich beim Finanzamt anrufen, in welcher Form die Korrektur erfolgen soll.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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