Hallo,
ich habe Grundsteuererklärung abgegeben und Bescheid über Grundsteuermessbetrag und Grundsteueräqivalenzbeträge am 08.12.22 erhalten.
Ich habe:
- 1 Privatwohnung von 129m²
- 1 vermietete Wohnung von 122m²
- 2 Ferienwohnungen insg. 116m² (sind beide verpachtet an meinen Ehemann; Kleinunternehmer; unter 22.000€/Jahr)
Sämtliche Wohnungen habe ich in der Grundsteuererklärung als Wohnfläche 367m² angegeben.
Sind diese beiden Ferienwohnungen Wohnfläche oder Nutzfläche?
Ansonsten müsste ich noch Einspruch einlegen den den Bescheid.
LG
Girlie
ich habe Grundsteuererklärung abgegeben und Bescheid über Grundsteuermessbetrag und Grundsteueräqivalenzbeträge am 08.12.22 erhalten.
Ich habe:
- 1 Privatwohnung von 129m²
- 1 vermietete Wohnung von 122m²
- 2 Ferienwohnungen insg. 116m² (sind beide verpachtet an meinen Ehemann; Kleinunternehmer; unter 22.000€/Jahr)
Sämtliche Wohnungen habe ich in der Grundsteuererklärung als Wohnfläche 367m² angegeben.
Sind diese beiden Ferienwohnungen Wohnfläche oder Nutzfläche?
Ansonsten müsste ich noch Einspruch einlegen den den Bescheid.
LG
Girlie
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