Guten Tag,
Nach dem Tode meines Vaters (2020) sind die Eigentumsverhältnisse meines Elternhauses wie folgt:
Wenn ich versuche, das entsprechend als Erbengemeinschaft einzutragen, erhalte ich folgende Fehlermeldung:
Bei Erbengemeinschaft und Bruchteilsgemeinschaft muss die Gemeinschaft im Abschnitt "Angaben zu Erbengemeinschaften, Bruchteilsgemeinschaften und anderen Gemeinschaften ohne geschäftsüblichen Namen" angegeben werden.
Ist die "Erbengemeinschaft" die falsche Angabe? Die Formularvorgabe erschließt sich mir hier nicht so recht, da sie eigentlich ausschließlich "Nummer 4" (Ehegatte/Lebenspartner) ist.
Aber die Aufforderung zur Abgabe der Grundsteuer ist ja auch namentlich meiner Mutter zugegangen.
Da sich die Angaben zur Grundsteuerreform auf den Stichtag zum 1.1.2022 beziehen, muss ich meine im vergangenen Jahr verstorbene Schwester ja ganz regulär mit angeben.
Ist hier für den Todesfall noch etwas zusätzlich zu beachten?
Nach dem Tode meines Vaters (2020) sind die Eigentumsverhältnisse meines Elternhauses wie folgt:
- meine Mutter zu 1/2
- Schwester A zu 1/6 (verstorben in 08/2022)
- Schwester B zu 1/6 (ausgewandert in Türkei in 2020)
- ich zu 1/6
Wenn ich versuche, das entsprechend als Erbengemeinschaft einzutragen, erhalte ich folgende Fehlermeldung:
Bei Erbengemeinschaft und Bruchteilsgemeinschaft muss die Gemeinschaft im Abschnitt "Angaben zu Erbengemeinschaften, Bruchteilsgemeinschaften und anderen Gemeinschaften ohne geschäftsüblichen Namen" angegeben werden.
Ist die "Erbengemeinschaft" die falsche Angabe? Die Formularvorgabe erschließt sich mir hier nicht so recht, da sie eigentlich ausschließlich "Nummer 4" (Ehegatte/Lebenspartner) ist.
Aber die Aufforderung zur Abgabe der Grundsteuer ist ja auch namentlich meiner Mutter zugegangen.
Da sich die Angaben zur Grundsteuerreform auf den Stichtag zum 1.1.2022 beziehen, muss ich meine im vergangenen Jahr verstorbene Schwester ja ganz regulär mit angeben.
Ist hier für den Todesfall noch etwas zusätzlich zu beachten?
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