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Grundsteuer - Hessen: Angaben zu Eigentümern bei Erbschaft

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    Grundsteuer - Hessen: Angaben zu Eigentümern bei Erbschaft

    Guten Tag,

    Nach dem Tode meines Vaters (2020) sind die Eigentumsverhältnisse meines Elternhauses wie folgt:
    • meine Mutter zu 1/2
    • Schwester A zu 1/6 (verstorben in 08/2022)
    • Schwester B zu 1/6 (ausgewandert in Türkei in 2020)
    • ich zu 1/6
    Wie gibt man diese Eigentumsverhältnisse in der Erklärung an?
    Wenn ich versuche, das entsprechend als Erbengemeinschaft einzutragen, erhalte ich folgende Fehlermeldung:
    Bei Erbengemeinschaft und Bruchteilsgemeinschaft muss die Gemeinschaft im Abschnitt "Angaben zu Erbengemeinschaften, Bruchteilsgemeinschaften und anderen Gemeinschaften ohne geschäftsüblichen Namen" angegeben werden.

    Ist die "Erbengemeinschaft" die falsche Angabe? Die Formularvorgabe erschließt sich mir hier nicht so recht, da sie eigentlich ausschließlich "Nummer 4" (Ehegatte/Lebenspartner) ist.
    Aber die Aufforderung zur Abgabe der Grundsteuer ist ja auch namentlich meiner Mutter zugegangen.

    Da sich die Angaben zur Grundsteuerreform auf den Stichtag zum 1.1.2022 beziehen, muss ich meine im vergangenen Jahr verstorbene Schwester ja ganz regulär mit angeben.
    Ist hier für den Todesfall noch etwas zusätzlich zu beachten?

    #2
    Wie du die Eigentumsverhältnisse zu erklären hast, ergibt sich doch aus der Eintrag im Grundbuck. Ein Auszug liegt doch vor, oder?

    Wurden die Miteigentumsanteile wie du in der Anfrage geschrieben hast so aufgeteilt, dann ist Bruchteilsgemeinschaft korrekt. Du musst einen Namen dafür mit angeben, richtig. Z.B. Bruchteilsgemeinschaft Familie VYZ.

    Deine vorstorbene Schwester musst du noch als Miteigentümerin mit angeben, richtig. Ich würde aber ein Kommentar dazu abgeben, damit das FA gleich Bescheid weiß und das schon mal für später berücksichtigen kann.
    Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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      #3
      Bei einer nicht auseinandergesetzten Erbengemeinschaft muss man bei den Eigentumsverhältnissen auch Erbengemeinschaft

      auswählen, das ist nämlich eine Gesamthandsgemeinschaft. Bruchteilsgemeinschaft wäre nur dann richtig, wenn der Mutter

      bereits vor dem Tod des Vaters ein Anteil gehört hätte. Man muss einen Namen vergeben, also Erbengemeinschaft nach

      <Name Vorname> des Vaters. Der Bereich für die Eingabe des Namens muss aufgeklappt werden.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Zitat von HundKatzeMaus Beitrag anzeigen
        Wie du die Eigentumsverhältnisse zu erklären hast, ergibt sich doch aus der Eintrag im Grundbuck. Ein Auszug liegt doch vor, oder?

        Wurden die Miteigentumsanteile wie du in der Anfrage geschrieben hast so aufgeteilt, dann ist Bruchteilsgemeinschaft korrekt. Du musst einen Namen dafür mit angeben, richtig. Z.B. Bruchteilsgemeinschaft Familie VYZ.

        Deine vorstorbene Schwester musst du noch als Miteigentümerin mit angeben, richtig. Ich würde aber ein Kommentar dazu abgeben, damit das FA gleich Bescheid weiß und das schon mal für später berücksichtigen kann.
        Hallo HundKatzeMaus,

        vielen Dank für die schnelle Antwort.
        So ganz schlau bin ich daraus aber noch nicht geworden, denn auch bei der Bruchteilsgemeinschaft stehe ich vor demselben Problem.

        Wenn ich alle Miteigentümer gemäß des gemeinschaftlichen Erbscheines mit den jeweiligen Anteilen angebe, dann bekomme ich ja eben wieder diese Fehlermeldung dass "Angaben... ohne geschäftsüblichen Namen" angegeben werden."

        Ja wie denn nun? Wie soll ich denn die Miteigentümer angeben, wenn sowohl das Feld für Name als auch Vorname offensichtlich eben auch das Feld für den geschäftsüblichen Namen im Rechtsverkehr ist?

        Oder mache ich nur eine Eintragung für "Bruchteilgemeinschaft Famile xyz"... aber dann habe ich die einzelnen Miteigentümer (inklusive der verstorbenen Schwester) ja gar nicht aufgeführt.
        Und auch dann habe ich ja immer noch eine Eintragung im Namensfeld stehen - das wird die Fehlermeldung also nach wie vor genauso triggern.

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          #5
          Der aufklappbare Bereich für die Namenseingabe ist hier zu finden (blaue Zeile):

          Namen_Hessen.jpg
          Freundliche Grüße
          Charlie24

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            #6
            Zitat von HundKatzeMaus Beitrag anzeigen
            Wie du die Eigentumsverhältnisse zu erklären hast, ergibt sich doch aus der Eintrag im Grundbuck. Ein Auszug liegt doch vor, oder?

            Wurden die Miteigentumsanteile wie du in der Anfrage geschrieben hast so aufgeteilt, dann ist Bruchteilsgemeinschaft korrekt. Du musst einen Namen dafür mit angeben, richtig. Z.B. Bruchteilsgemeinschaft Familie VYZ.

            Deine vorstorbene Schwester musst du noch als Miteigentümerin mit angeben, richtig. Ich würde aber ein Kommentar dazu abgeben, damit das FA gleich Bescheid weiß und das schon mal für später berücksichtigen kann.

            ...und nochmal ich.
            Wie so oft sitzt das Problem vor dem Rechner. Ich habe den zusätzlichen Eingabebereich für die Gemeinschaft nicht gesehen.

            Das zumindest hat sich gelöst. Aber das komplette Formular ist eine Katastrophe... ich habe schon das nächste (und ganz grundlegende) Problem gefunden.
            Direkt bei der Angabe der Wirtschaftlichen Einheit passt die Angabe des Betriebes der Land- und Forstwirtschaft nicht zum Aktenzeichen.
            Dummerweise steht auf dem Schreiben des Finanzamtes dass die Angabe für einen Betrieb der Land- und Forstwirtschaft unter eben dem angegebenen Aktenzeichen zu erfolgen hat.
            Ich spüre förmlich wie sich meine Haarpracht lichtet.

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              #7
              Direkt bei der Angabe der Wirtschaftlichen Einheit passt die Angabe des Betriebes der Land- und Forstwirtschaft nicht zum Aktenzeichen.
              Dummerweise steht auf dem Schreiben des Finanzamtes dass die Angabe für einen Betrieb der Land- und Forstwirtschaft unter eben dem angegebenen Aktenzeichen zu erfolgen hat.
              Oben schreibst du vom Elternhaus. Das wäre Grundvermögen (bebautes Grundstück) Hast du jetzt 2 Aktenzeichen oder nur eines ?
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                #8
                Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                Oben schreibst du vom Elternhaus. Das wäre Grundvermögen (bebautes Grundstück) Hast du jetzt 2 Aktenzeichen oder nur eines ?
                Hallo Charlie,

                ich habe nur ein Aktenzeichen.
                Unter diesem Aktenzeichen habe ich den Grundbuchauszug über alle sechs Flurstücke (sowohl die reinen Landwirtschaftsflächen, als auch das Flurstück mit Hofgebäude) erhalten.
                Ich habe schon mit dem zuständigen Finanzamt gesprochen, und die meinen auch, dass das eigentlich unter einem separaten Aktenzeichen geführt sein müsste und sie das nicht nachvollziehen können. Ich muss mich dementsprechend kommende Woche nochmals an die zuständige Sachbearbeiterin der Gemeinde wenden..

                Also scheinbar ist irgendwo noch der Wurm drin... aber Schritt für Schritt wird sich das schon lösen lassen.

                Vielen Dank

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                  #9
                  Also scheinbar ist irgendwo noch der Wurm drin... aber Schritt für Schritt wird sich das schon lösen lassen.
                  Du benötigst ein 2. Aktenzeichen. Wohnteil und Landwirtschaft müssen getrennt erklärt werden, das ist auch in Hessen so.

                  Bei uns in Bayern werden die Aktenzeichen vom Finanzamt vergeben, nicht von der Gemeinde.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

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