Hallo zusammen,
es geht um die Grundsteuererklärung für ein privat genutztes EFH in Rheinland-Pfalz.
Grundlage der Berechnung ist die Wohnflächenverordnung - WoFlV.
Im Kellergeschoss befindet sich eine Sauna mit beheiztem großen Ruhebereich mit Annehmlichkeiten wie Teppich, Fernseher, Kühlschrank etc., nachträglich eingebaut/eingerichtet, 3 Kellerfenster vorhanden. Die Wohnflächenverordnung gibt hier keine ausreichende Antwort.
Gilt hier die Berechnung von 50% (nach Wortlaut WoFIV: "Schwimmbäder und ähnliche nach allen Seiten geschlossene Räume") oder zählt die Sauna dem Keller zugehörig?
Falls jemand eine qualifizierte Antwort hat, bin ich dafür sehr dankbar.
Gruß
Daniel
es geht um die Grundsteuererklärung für ein privat genutztes EFH in Rheinland-Pfalz.
Grundlage der Berechnung ist die Wohnflächenverordnung - WoFlV.
Im Kellergeschoss befindet sich eine Sauna mit beheiztem großen Ruhebereich mit Annehmlichkeiten wie Teppich, Fernseher, Kühlschrank etc., nachträglich eingebaut/eingerichtet, 3 Kellerfenster vorhanden. Die Wohnflächenverordnung gibt hier keine ausreichende Antwort.
Gilt hier die Berechnung von 50% (nach Wortlaut WoFIV: "Schwimmbäder und ähnliche nach allen Seiten geschlossene Räume") oder zählt die Sauna dem Keller zugehörig?
Falls jemand eine qualifizierte Antwort hat, bin ich dafür sehr dankbar.
Gruß
Daniel
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