Hallo,
die Immobilie in Sachsen besteht aus 2 Flurstücken. Auf den vorderen Flurstück (höherer Bodenrichtwert) steht ein Einfamilienhaus. Auf dem hinteren Flurstück befindet sich ein Schuppen (14m2) für Gartengeräte. Wie ist der Schuppen bei der Grundsteuer zu berücksichtigen? Zählt er als Wohnfläche(?), Nutzfläche oder kann ich Ihn weglassen?
Freundliche Grüße
die Immobilie in Sachsen besteht aus 2 Flurstücken. Auf den vorderen Flurstück (höherer Bodenrichtwert) steht ein Einfamilienhaus. Auf dem hinteren Flurstück befindet sich ein Schuppen (14m2) für Gartengeräte. Wie ist der Schuppen bei der Grundsteuer zu berücksichtigen? Zählt er als Wohnfläche(?), Nutzfläche oder kann ich Ihn weglassen?
Freundliche Grüße
Kommentar