Hallo,
ich weiß leider nicht weiter bei der Angabe zur Grundsteuerreform in Hessen. Zur Erläuterung liegt eine Anlage bei. Es geht um ein Flurstück, das eine Gesamtfläche von 1700m² hat. Dieses wird nach dem Liegenschaftskataster in 1100m² Wohnbaufläche und 600m² Ackerland unterteilt. Für das Ackerland steht eine Bodenschätzung und Gesamtertragsmesszahl bei.
Das Ackerland ist eine Wiesenfläche, die nicht landwirtschaftlich genutzt wird und auch kein landwirtschaftlicher Betrieb damit zusammenhängt.
Daraus ergibt sich meine erste Frage:
1. Warum muss ich eine Ertragsmesszahl angeben, obwohl kein reeller Ertrag daraus gezogen wird?
2. Stützt sich die aktuelle Berechnung der Grundsteuer auf die aktuellen Eintragungen im Liegenschaftskataster?
Auf der "Wohnbaufläche" gibt es einen geteerten Weg zu Wohngebäuden, die auf einem anderen Flurstück liegen und ansonsten Wiese wie auf dem Ackerland. Anders wird diese "Wohnbaufläche" nicht genutzt und auch Baugenehmigungen wird es dafür nicht geben.
3. Muss ich mich zwingend an die vorgaben aus dem Liegenschaftskataster halten, obwohl es in der Realität eine andere Verwendung hat?
4. Wenn ja, wie trage ich "Wohnbauflächen" in der Anlage Land- und Forstwirtschaft ein? Von den 34 Nutzungsarten, die dort aufgeführt werden, ist nichts dabei was "Wohnbaufläche" nahe kommt.
Bisher hat es sich um das Flurstück 10 gehandelt für welches ich ein eigenes Aktenzeichen habe. Daneben liegen das Flurstück 11/1 und 11/2 wofür ich jedoch nur ein Aktenzeichen erhalten habe.
5. Kann ich diese Flurstücke zusammen behandeln und die Quadratmeter etc. zusammenrechnen?
Diese beiden Flurstücke sind ähnlich aufgebaut wie das vorhin genannte Flurstück 10, nur statt den geteerten Zufahrtswegen befinden sich auf beiden Flurstücken jeweils ungefähr zur hälfte ein privat genutztes Wohngebäude und eine Garage.
6. Wie in Frage 4, wie trage ich diese in der Anlage ein?
7. Wenn Frage 5 mit Nein, soll ich ungefähr schätzen, wie viel m² Wohngebäude sich auf den einzelnen Flurstücken befinden? Und muss man für die kleine Überschneidung der Garage auf Flurstück 10 ebenfalls etwas angeben?
Edit:
Es ist ein Tierbetrieb mit 9 Schafen vorhanden, wobei die Wolle auf dem Grundstück verarbeitet und verkauft wird.
8. Auf welchem Aktenzeichen ist der Tierbestand zu vermerken, und sind Schafställe gesondert zu vermerken?
9. Es werden weitere Tiere privat gehalten (Hühner, Enten). Sollen diese ebenfalls vermerkt werden?
Über Antworten von euch wäre ich sehr dankbar.
Liebe Grüße
Justus
ich weiß leider nicht weiter bei der Angabe zur Grundsteuerreform in Hessen. Zur Erläuterung liegt eine Anlage bei. Es geht um ein Flurstück, das eine Gesamtfläche von 1700m² hat. Dieses wird nach dem Liegenschaftskataster in 1100m² Wohnbaufläche und 600m² Ackerland unterteilt. Für das Ackerland steht eine Bodenschätzung und Gesamtertragsmesszahl bei.
Das Ackerland ist eine Wiesenfläche, die nicht landwirtschaftlich genutzt wird und auch kein landwirtschaftlicher Betrieb damit zusammenhängt.
Daraus ergibt sich meine erste Frage:
1. Warum muss ich eine Ertragsmesszahl angeben, obwohl kein reeller Ertrag daraus gezogen wird?
2. Stützt sich die aktuelle Berechnung der Grundsteuer auf die aktuellen Eintragungen im Liegenschaftskataster?
Auf der "Wohnbaufläche" gibt es einen geteerten Weg zu Wohngebäuden, die auf einem anderen Flurstück liegen und ansonsten Wiese wie auf dem Ackerland. Anders wird diese "Wohnbaufläche" nicht genutzt und auch Baugenehmigungen wird es dafür nicht geben.
3. Muss ich mich zwingend an die vorgaben aus dem Liegenschaftskataster halten, obwohl es in der Realität eine andere Verwendung hat?
4. Wenn ja, wie trage ich "Wohnbauflächen" in der Anlage Land- und Forstwirtschaft ein? Von den 34 Nutzungsarten, die dort aufgeführt werden, ist nichts dabei was "Wohnbaufläche" nahe kommt.
Bisher hat es sich um das Flurstück 10 gehandelt für welches ich ein eigenes Aktenzeichen habe. Daneben liegen das Flurstück 11/1 und 11/2 wofür ich jedoch nur ein Aktenzeichen erhalten habe.
5. Kann ich diese Flurstücke zusammen behandeln und die Quadratmeter etc. zusammenrechnen?
Diese beiden Flurstücke sind ähnlich aufgebaut wie das vorhin genannte Flurstück 10, nur statt den geteerten Zufahrtswegen befinden sich auf beiden Flurstücken jeweils ungefähr zur hälfte ein privat genutztes Wohngebäude und eine Garage.
6. Wie in Frage 4, wie trage ich diese in der Anlage ein?
7. Wenn Frage 5 mit Nein, soll ich ungefähr schätzen, wie viel m² Wohngebäude sich auf den einzelnen Flurstücken befinden? Und muss man für die kleine Überschneidung der Garage auf Flurstück 10 ebenfalls etwas angeben?
Edit:
Es ist ein Tierbetrieb mit 9 Schafen vorhanden, wobei die Wolle auf dem Grundstück verarbeitet und verkauft wird.
8. Auf welchem Aktenzeichen ist der Tierbestand zu vermerken, und sind Schafställe gesondert zu vermerken?
9. Es werden weitere Tiere privat gehalten (Hühner, Enten). Sollen diese ebenfalls vermerkt werden?
Über Antworten von euch wäre ich sehr dankbar.
Liebe Grüße
Justus
Kommentar