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Grundsteuer Ackerland und Wohnbaufläche

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    Grundsteuer Ackerland und Wohnbaufläche

    Hallo,
    ich weiß leider nicht weiter bei der Angabe zur Grundsteuerreform in Hessen. Zur Erläuterung liegt eine Anlage bei. Es geht um ein Flurstück, das eine Gesamtfläche von 1700m² hat. Dieses wird nach dem Liegenschaftskataster in 1100m² Wohnbaufläche und 600m² Ackerland unterteilt. Für das Ackerland steht eine Bodenschätzung und Gesamtertragsmesszahl bei.
    Das Ackerland ist eine Wiesenfläche, die nicht landwirtschaftlich genutzt wird und auch kein landwirtschaftlicher Betrieb damit zusammenhängt.
    Daraus ergibt sich meine erste Frage:
    1. Warum muss ich eine Ertragsmesszahl angeben, obwohl kein reeller Ertrag daraus gezogen wird?
    2. Stützt sich die aktuelle Berechnung der Grundsteuer auf die aktuellen Eintragungen im Liegenschaftskataster?
    Auf der "Wohnbaufläche" gibt es einen geteerten Weg zu Wohngebäuden, die auf einem anderen Flurstück liegen und ansonsten Wiese wie auf dem Ackerland. Anders wird diese "Wohnbaufläche" nicht genutzt und auch Baugenehmigungen wird es dafür nicht geben.
    3. Muss ich mich zwingend an die vorgaben aus dem Liegenschaftskataster halten, obwohl es in der Realität eine andere Verwendung hat?
    4. Wenn ja, wie trage ich "Wohnbauflächen" in der Anlage Land- und Forstwirtschaft ein? Von den 34 Nutzungsarten, die dort aufgeführt werden, ist nichts dabei was "Wohnbaufläche" nahe kommt.

    Bisher hat es sich um das Flurstück 10 gehandelt für welches ich ein eigenes Aktenzeichen habe. Daneben liegen das Flurstück 11/1 und 11/2 wofür ich jedoch nur ein Aktenzeichen erhalten habe.
    5. Kann ich diese Flurstücke zusammen behandeln und die Quadratmeter etc. zusammenrechnen?
    Diese beiden Flurstücke sind ähnlich aufgebaut wie das vorhin genannte Flurstück 10, nur statt den geteerten Zufahrtswegen befinden sich auf beiden Flurstücken jeweils ungefähr zur hälfte ein privat genutztes Wohngebäude und eine Garage.

    6. Wie in Frage 4, wie trage ich diese in der Anlage ein?
    7. Wenn Frage 5 mit Nein, soll ich ungefähr schätzen, wie viel m² Wohngebäude sich auf den einzelnen Flurstücken befinden? Und muss man für die kleine Überschneidung der Garage auf Flurstück 10 ebenfalls etwas angeben?

    Edit:
    Es ist ein Tierbetrieb mit 9 Schafen vorhanden, wobei die Wolle auf dem Grundstück verarbeitet und verkauft wird.
    8. Auf welchem Aktenzeichen ist der Tierbestand zu vermerken, und sind Schafställe gesondert zu vermerken?
    9. Es werden weitere Tiere privat gehalten (Hühner, Enten). Sollen diese ebenfalls vermerkt werden?

    Über Antworten von euch wäre ich sehr dankbar.
    Liebe Grüße
    Justus
    Du hast keine Berechtigung diese Galerie anzusehen.
    Diese Galerie hat 1 Bilder
    Zuletzt geändert von JuBe; 08.01.2023, 16:23.

    #2
    Wohnbauflächen und Ackerland kann man nicht in einer Erklärung zusammenfassen. Hast du mehr als ein Aktenzeichen ?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      Wohnbauflächen und Ackerland kann man nicht in einer Erklärung zusammenfassen. Hast du mehr als ein Aktenzeichen ?
      Ja ich habe zwei Aktenzeichen (für 3 Flurstücke), doch auf allen befindet sich laut Liegenschaftskataster sowohl Wohnbaufläche als auch Ackerland.

      Kommentar


        #4
        Ja ich habe zwei Aktenzeichen (für 3 Flurstücke), doch auf allen befindet sich laut Liegenschaftskataster sowohl Wohnbaufläche als auch Ackerland.
        Dann musst du die Flurstücke entsprechend der Nutzung auf die 2 Erklärungen aufteilen. Die Wohnbauflächen können in der Erklärung

        für die Landwirtschaft nicht als Nutzung erfasst werden, die fallen dort einfach unter den Tisch. In der Erklärung für das Grundvermögen

        musst du mit Zähler und Nenner arbeiten, die Gesamtfläche eines Flurstücks ist jeweils der Nenner, die Wohnbaufläche der Zähler.

        Zur Anlage Tierbestand kann ich dir nicht helfen, da musst du die Anleitung lesen.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
          Dann musst du die Flurstücke entsprechend der Nutzung auf die 2 Erklärungen aufteilen. Die Wohnbauflächen können in der Erklärung

          für die Landwirtschaft nicht als Nutzung erfasst werden, die fallen dort einfach unter den Tisch. In der Erklärung für das Grundvermögen

          musst du mit Zähler und Nenner arbeiten, die Gesamtfläche eines Flurstücks ist jeweils der Nenner, die Wohnbaufläche der Zähler.

          Zur Anlage Tierbestand kann ich dir nicht helfen, da musst du die Anleitung lesen.
          Das heißt ich rechne für ein Aktenzeichen alle Ackerlandflächen der drei Flurstücke zusammen und gebe die dann als Landwirtschaftliche Nutzung aus und gebe auch die Gesamtfläche dann als die Gesamtfläche der Ackerfläche an? Und für das andere Aktenzeichen verwende ich Anlage 2 Grundstücke, gebe dort als Gesamtfläche der Wohnbaufläche der drei Flurstücke an und ebenfalls die Wohnfläche und Garage?

          Falls Sie oder jemand anderes noch die anderen nummerierten Fragen beantworten könnte wäre das super! Aber vielen Dank erstmal für die Antwort.

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            #6
            In der Erklärung für die Landwirtschaft erfasst du die Flurstücke einzeln mit der amtlichen Fläche und die landwirtschaftlich

            genutzten Flächen dann bei den Nutzungen. Selbst addiert wird da nichts ! Beim Grundvermögen ist das über Zähler und Nenner

            zu erklären. Du solltest mal einen Blick in die Formulare werfen, manches ist nämlich selbsterklärend.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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