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[Grundsteuer Bayern] Einfamilienhaus oder Zweifamilienhaus - Unterschied relevant?

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    [Grundsteuer Bayern] Einfamilienhaus oder Zweifamilienhaus - Unterschied relevant?

    Macht es in Bayern überhaupt einen Unterschied, ob man bei der Grundsteuererklärung Anlage Grundstück ein Gebäude als Einfamilienhaus oder als Zweifamilienhaus bezeichnet?

    Im Anwendungserlass heißt es unter 2.2.249.1.1 zunächst, dass die Grundstücksart der wirtschaftlichen Einheit nicht festgestellt wird. Die Zuordnung zu einer Grundstücksart sei nur für die Anwendung des Art. 4 Abs. 4 Nr. 2 BayGrStG in Verbindung mit § 15 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 bis 3 GrStG relevant. Dabei geht es, soweit für mich ersichtlich, aber nur um sozialen Wohnungsbau sowie um kommunales und genossenschaftliches Wohnen.

    Bedeutet das, dass es in allen anderen Fällen für die Grundsteuer völlig irrelevant ist, ob es sich um ein Ein- oder Zweifamilienhaus handelt? Oder hat die Zuordnung doch irgendwelche Auswirkungen?


    #2
    Bedeutet das, dass es in allen anderen Fällen für die Grundsteuer völlig irrelevant ist, ob es sich um ein Ein- oder Zweifamilienhaus handelt?
    Genauso ist das, man gibt einfach die gesamte´Wohnfläche beider Wohnungen zusammen ein.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Alles klar, danke. Entscheidend ist also letztlich nur die Grundstücksfläche und die gesamte Wohnfläche.

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