Hallo,
ich besitze eine Doppelhaushälfte - in Bayern. Es gibt einen gemeinsamen Zugangsweg (zu beiden "Haushälften" des Doppelhauses), wovon mir die eine Hälfte des Wegs gehört. Die andere DHH, die vermietet ist, gehört gemeinschaftlich einem Ehepaar.
Nun frage ich mich, was ich bei den Eigentümern angeben soll. Mir erscheint Bruchteilsgemeinschaft am passendsten. Unsere "Gemeinschaft" hat allerdings keinen Namen. Und was ist bei der Adresse der Gemeinschaft einzutragen? Es ist doch eine Eigentumsgemeinschaften-? Zumindest, was dieses eine Flurstück mit dem Weg betrifft.
Die Häuser selbst (nebst Garage) stehen auf anderen Flurstücken, die nur den jeweiligen Eigentümern gehören.
(Dies ist mein erster Beitrag in diesem Forum.)
Danke schonmal und VG
ich besitze eine Doppelhaushälfte - in Bayern. Es gibt einen gemeinsamen Zugangsweg (zu beiden "Haushälften" des Doppelhauses), wovon mir die eine Hälfte des Wegs gehört. Die andere DHH, die vermietet ist, gehört gemeinschaftlich einem Ehepaar.
Nun frage ich mich, was ich bei den Eigentümern angeben soll. Mir erscheint Bruchteilsgemeinschaft am passendsten. Unsere "Gemeinschaft" hat allerdings keinen Namen. Und was ist bei der Adresse der Gemeinschaft einzutragen? Es ist doch eine Eigentumsgemeinschaften-? Zumindest, was dieses eine Flurstück mit dem Weg betrifft.
Die Häuser selbst (nebst Garage) stehen auf anderen Flurstücken, die nur den jeweiligen Eigentümern gehören.
(Dies ist mein erster Beitrag in diesem Forum.)
Danke schonmal und VG
Kommentar