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Teile des Grundstücks gehören mehreren Personen - wie angeben?

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    Teile des Grundstücks gehören mehreren Personen - wie angeben?

    Hallo,

    ich besitze eine Doppelhaushälfte - in Bayern. Es gibt einen gemeinsamen Zugangsweg (zu beiden "Haushälften" des Doppelhauses), wovon mir die eine Hälfte des Wegs gehört. Die andere DHH, die vermietet ist, gehört gemeinschaftlich einem Ehepaar.
    Nun frage ich mich, was ich bei den Eigentümern angeben soll. Mir erscheint Bruchteilsgemeinschaft am passendsten. Unsere "Gemeinschaft" hat allerdings keinen Namen. Und was ist bei der Adresse der Gemeinschaft einzutragen? Es ist doch eine Eigentumsgemeinschaften-? Zumindest, was dieses eine Flurstück mit dem Weg betrifft.

    Die Häuser selbst (nebst Garage) stehen auf anderen Flurstücken, die nur den jeweiligen Eigentümern gehören.

    (Dies ist mein erster Beitrag in diesem Forum.)
    Danke schonmal und VG
    Freundliche Grüße
    Simon

    #2
    Die Häuser selbst (nebst Garage) stehen auf anderen Flurstücken, die nur den jeweiligen Eigentümern gehören.
    Das sind dann jeweils Einfamilienhäuser. Jeder erklärt nur seine wirtschaftliche Einheit und seinen Anteil an der Zufahrt.

    Bei deiner Einheit bist du Alleineigentümer, die andere gehört Ehegatten. Jeder gibt nur seine Adresse an
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Ok, das hilft mir schon viel weiter. Danke!

      Noch eine ergänzende Frage hätte ich: gleich nach der Angabe zum Eigentümer wird gefragt nach dem "Anteil an der wirtschaftlichen Einheit (Grundstück / Betrieb der Land- und Forstwirtschaft)".

      Ich würde da 1/1 angeben, auch wenn mir von der gesamten wirtschaftlichen Einheit (= Grundstück) nicht 100 % gehören. - Und später gebe ich das Weges-Flurstück an, wovon mir 1/2 gehört.

      Insgesamt sind die zwei Häuser (DHHs) und Garagen auf mehreren
      Flurstücks-Nummern, wovon eben ein (kleines) Flurstück quasi gemeinschaftlich ist.
      Freundliche Grüße
      Simon

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        #4
        Ich würde da 1/1 angeben, auch wenn mir von der gesamten wirtschaftlichen Einheit (= Grundstück) nicht 100 % gehören.
        Die wirtschaftliche Einheit, nämlich deine Doppelhaushälfte, gehört dir doch allein.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Zitat von Simon4919 Beitrag anzeigen
          Noch eine ergänzende Frage hätte ich: gleich nach der Angabe zum Eigentümer wird gefragt nach dem "Anteil an der wirtschaftlichen Einheit (Grundstück / Betrieb der Land- und Forstwirtschaft)".

          Ich würde da 1/1 angeben, auch wenn mir von der gesamten wirtschaftlichen Einheit (= Grundstück) nicht 100 % gehören. - Und später gebe ich das Weges-Flurstück an, wovon mir 1/2 gehört.

          Insgesamt sind die zwei Häuser (DHHs) und Garagen auf mehreren Flurstücks-Nummern, wovon eben ein (kleines) Flurstück quasi gemeinschaftlich ist.
          Es werden die Flurstücke einzeln erfasst. Das, wo das Haus drauf steht, gehört zu 100% zur eurer wirtschaftlichen Einheit, also ist 1/1 natürlich korrekt. Das mit dem Weg gehört zur Hälfte zu euch, also 1/2. Ich verstehe nicht, wo da beim Ausfüllen Unklarheiten bestehen.

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            #6
            Sorry, noch eine Nachfrage zum Flurstück mit der Zufahrt ... diese Flur-Nr. hat insgesamt eine Fläche von ca. 60 qm. (Wovon 50 % zur wirtschaftlichen Einheit gehören.)
            Ich gebe da die Flur-Nr. des Wegegrundstück an und die vollen 60 qm, richtig?

            Denn am Ende des Formulars wird mir angezeigt, dass die 60 qm voll zu den restlichen Flächen addiert wurden.
            Freundliche Grüße
            Simon

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              #7
              Zitat von Simon4919 Beitrag anzeigen
              Ich gebe da die Flur-Nr. des Wegegrundstück an und die vollen 60 qm, richtig?
              Die 60 sind richtig, bei der Angabe der Flurstücke ist die volle Fläche gefragt.

              Kommentar

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