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Grundsteuererklärung NRW - Angaben zur Grundstücksart - Einstufung: Ladenlokal/Wohung

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    Grundsteuererklärung NRW - Angaben zur Grundstücksart - Einstufung: Ladenlokal/Wohung

    Hallo liebes Forum,
    Hallo Fachleute,

    versuche mich gerade an der Grundsteuererklärung, tue mich jedoch sehr schwer mit der Klassifizierung der Grundstücksart.
    Dies ist der Sachverhalt:
    Haus mit 2 Wohnungen und einem Ladenlokal

    Aufteilung gem. Grundbuch:
    Einheit 1 - 41,29/ Miteigentumanteil an dem Grundstück // selbstgenutzte Wohnung
    Einheit 2 - 40,46 / Miteigentumanteil an dem Grundstück // Wohnung
    Einheit 3 - 18,25 / Miteigentumanteil an dem Grundstück // Gewerbe bzw Ladenlokal // weniger als 20% am Gesamt

    Meine Fragen:

    Wie ist Einheit 1 zu klassifizieren?
    Wie ist Einheit 3 zu klassifizieren? Diese Einheit gehört mir zu 50%.

    Ich bin mir sicher, dass es hier eine Menge Leute gibt, die diese Fragen sicher und schnell beantworten können.

    Herzlichen Dank vorab.

    Gruss Hajo


    #2
    Das ist doch Wohnungs- bzw. Teileigentum ? Dafür sind normalerweise insgesamt 3 gesonderte Erklärungen zu erstellen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hallo Charlie24,

      Danke für prompte Hilfe! - Ja, bin mir jetzt sicher, dass dies so korrekt ist.

      Wenn wir gerade dabei sind:

      Im Grundbuch ist das Teileigentum, also der Laden mit

      18,25/100 "Miteigentumsanteil am dem Grundstück" deklariert.
      Die Größe des Grundstücks beträgt 285 qm2

      Der Laden gehört mir zur Hälfte

      Was trage ich korrekterweise unter Zeile 11 ein? Zähler: 0,1825 Nenner: 2 ?

      Gruss Hajo

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        #4
        Der Laden gehört mir zur Hälfte
        Wem gehört die andere Hälfte ?
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Sorry, ja klar, diese gehört meinem Bruder.

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            #6
            Sorry, ja klar, diese gehört meinem Bruder.
            Für den Laden müsst ihr eine gemeinsame Erklärung abgeben.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              Danke Dir vielmals, alle Lichter gehen an! ;-) Nochmals danke!

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