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Diesen Text kenne ich nicht, benutzt du ein Tool für die Grundsteuererklärung?
Empfangsvollmacht.jpg
Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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Zitat von HundKatzeMaus Beitrag anzeigen
Diesen Text kenne ich nicht, benutzt du ein Tool für die Grundsteuererklärung? In der Hilfe in MeinElster steht bei Empfangsbevollmächtigter im Sinne von §183 AO: "Diese Person nimmt alle aus dieser Grundsteuererklärung resultierenden Bescheide und mit diesen im Zusammenhang stehenden Schreiben mit Wirkung für und gegen alle anderen Miteigentümerinnen und Miteigentümer in Empfang." Da steht überhaupt nichts zur Einspruchsberechtigung!
Und ich habe mir auch nochmal den §183 AO durchgelesen, auch da steht nur was von Empfangsberechtigung und nichts über Einspruchsberechtigung!
Siehe auch AEAO zu § 183 und AO § 352 und AEAO zu § 352.
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Wenn nur Max Müller in der Lage ist sich um die Grundsteuererklärung zu kümmern, dann hat er ja Zugang zum Elsterportal, oder? Dann er doch dort legitiert und kann über MeinElster Einspruch einlegen. Wo ist da das Problem?Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!
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Zitat von HundKatzeMaus Beitrag anzeigenWenn nur Max Müller in der Lage ist sich um die Grundsteuererklärung zu kümmern, dann hat er ja Zugang zum Elsterportal, oder? Dann er doch dort legitiert und kann über MeinElster Einspruch einlegen. Wo ist da das Problem?
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Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigenNein, so steht das im Datensatz für Bayern. Man sieht das erst in der Vorschau.Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!
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Ich halte das aber für eine völlig falsche Auslegung des §183 AOFreundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigenDas ist es aber nicht. Meine Frau erklärt das jedes Jahr bei Abgabe der Feststellungserklärung für eine Erbengemeinschaft.
Aber was ist nun mit meinem Adressen-Problem bzw. ist es ein Problem (Gültigkeit der Vollmacht / Gültigkeit der Angabe der Vollmacht / Gültigkeit des Einspruchs)?
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Zitat von Hilfsprofi Beitrag anzeigenWenn ich das richtig verstehe, wohnst Du an einer nicht ladungsfähigen Anschrift. Ist das Absicht?
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