Hallo,
ich hatte im dritten Quartal leider nicht mitbekommen, dass man die Energiepauschale in Höhe von 300€ von seiner Umsatzsteuervorauszahlung abziehen soll. Ich habe das in diesem Quartal einfach nachgeholt, ist das zulässig? Mir ist im ELSTER Formular für die Umsatzsteuervoranmeldung allerdings nicht klar, wo man die 300€ eintragen soll. Oder überweist man einfach 300€ weniger, ohne etwas im Formular einzutragen?
ich hatte im dritten Quartal leider nicht mitbekommen, dass man die Energiepauschale in Höhe von 300€ von seiner Umsatzsteuervorauszahlung abziehen soll. Ich habe das in diesem Quartal einfach nachgeholt, ist das zulässig? Mir ist im ELSTER Formular für die Umsatzsteuervoranmeldung allerdings nicht klar, wo man die 300€ eintragen soll. Oder überweist man einfach 300€ weniger, ohne etwas im Formular einzutragen?
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