Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Energiepauschale in Umsatzsteuervoranmeldung (Einzelunternehmer)

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Energiepauschale in Umsatzsteuervoranmeldung (Einzelunternehmer)

    Hallo,

    ich hatte im dritten Quartal leider nicht mitbekommen, dass man die Energiepauschale in Höhe von 300€ von seiner Umsatzsteuervorauszahlung abziehen soll. Ich habe das in diesem Quartal einfach nachgeholt, ist das zulässig? Mir ist im ELSTER Formular für die Umsatzsteuervoranmeldung allerdings nicht klar, wo man die 300€ eintragen soll. Oder überweist man einfach 300€ weniger, ohne etwas im Formular einzutragen?

    #2
    ... dass man die Energiepauschale in Höhe von 300€ von seiner Umsatzsteuervorauszahlung abziehen soll
    Wer sagt denn sowas ? Das ist doch Unsinn !
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Zum Beispiel der MDR, die Zeitung Merkur und die Südwest Presse sagen das:

      https://www.mdr.de/nachrichten/deuts....html#Vielmehr

      https://www.merkur.de/leben/geld/ene...-91758518.html

      https://www.swp.de/panorama/energiep...%A4llig%20wird.

      Die werden wohl kaum alle "Unsinn" verbreiten.
      Zuletzt geändert von RioRio; 11.01.2023, 21:29.

      Kommentar


        #4
        Die Einkommensteuervorauszahlung für das 3. Quartal 2022 wurde um 300,00 € reduziert und das steht auch so in deinen verlinkten Artikeln
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          Danke. Ich hab Umsatzsteuervorauszahlung und Einkommenssteuervorauszahlung verwechselt. Tut mir leid! Da mein Einkommen bisher unter dem Grundfreibetrag liegt, muss ich auch keine Einkommenssteuervorauszahlung machen. Welche Möglichkeit habe ich in dem Fall die Energiepauschale zu erhalten?

          Kommentar


            #6
            Steuererklärung abgeben

            Kommentar


              #7
              Welche Möglichkeit habe ich in dem Fall die Energiepauschale zu erhalten?
              Du reichst deine Einkommensteuererklärung für 2022 ein. Wenn du 2022 Gewinneinkünfte hattest, zahlt dir das Finanzamt die EPP

              abzüglich der eventuell darauf entfallenden Einkommensteuer.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

              Kommentar


                #8
                Alles klar, vielen Dank!

                Kommentar

                Lädt...
                X