Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Nachzahlung bei Elsterprüfung

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    #16
    Das soll automatisch vom FA berücksichtigt werden, hat aber noch keiner gesehen, da die FA das Progrramm für 2022 erst im März einsetzen können.

    Kommentar


      #17
      Zitat von BorderlezZ Beitrag anzeigen
      Wie genau darf ich das Verstehen, dass dir die Begünstigung nicht ersichtlich ist? Ich habe in die Rentenversicherung eingezahlt und Einkommen und zahle in meine Riester-Verträge ein und habe dadurch unmittelbaren Anspruch auf die Zulagen.
      Unmittelbar begünstigt ist, wer in der ges. Rentenversicherung oder landw. Alterskasse pflichtversichert oder Beamter ist, einen Minijob mit RV hat, EU-Rente oder Lohnersatzleistungen bezieht oder in der Kindererziehungszeit ist.
      Ein Selbständiger ist im Allgemeinen nicht begünstigt, ebenso z.B. Ärzte oder Apotheker, die in berufsständige Versorgungseinrichtungen einzahlen, es sei denn es läge eine mittelbare Begünstigung vor.

      Dass deine Lohnersatzleistungen zu unmittelbarer Begünstigung führen, hatte ich bei meinem Post nicht auf dem Schirm, aber dass die unmittelbare Begünstigung wegfällt, wenn die Lohnersatzleistungen zuende sind und du weiterhin selbständig bist, ist dir ja sicher von der Beratung bei Abschluss des Vertrages bekannt.

      Kommentar


        #18
        @BorderlezZ: Ich vermute mal stark, dass die "Energiepreispauschale von 300 €" nicht in die Steuerberechnung von Mein Elster einprogrammiert wurde.
        @Beamtenschweiß:
        Das würde aber Voraussetzen, dass Vorauszahlungen geleistet wurden oder der TE hat uns die Kirchensteuer verschwiegen.
        Nach meiner Erfahrung werden geleistete Vorauszahlungen nicht in der Steuerberechnung von Mein Elster berücksichtigt. Selbst in den übermittelten "Bescheiddaten", nicht identisch mit dem eigentlichen Bescheid, werden die Vorauszahlungen weder erwähnt noch verrechnet.
        Gruß be.assmann

        Kommentar


          #19
          Zitat von multi Beitrag anzeigen

          Unmittelbar begünstigt ist, wer in der ges. Rentenversicherung oder landw. Alterskasse pflichtversichert oder Beamter ist, einen Minijob mit RV hat, EU-Rente oder Lohnersatzleistungen bezieht oder in der Kindererziehungszeit ist.
          Ein Selbständiger ist im Allgemeinen nicht begünstigt, ebenso z.B. Ärzte oder Apotheker, die in berufsständige Versorgungseinrichtungen einzahlen, es sei denn es läge eine mittelbare Begünstigung vor.

          Dass deine Lohnersatzleistungen zu unmittelbarer Begünstigung führen, hatte ich bei meinem Post nicht auf dem Schirm, aber dass die unmittelbare Begünstigung wegfällt, wenn die Lohnersatzleistungen zuende sind und du weiterhin selbständig bist, ist dir ja sicher von der Beratung bei Abschluss des Vertrages bekannt.
          Da ich in der Deutschen Rentenversicherung pflichtversichert bin, ergibt sich für mich regelmäßig die unmittelbare Begünstigung. Hier kannst du noch mal nachlesen, für welche Selbstständige sich eine Versicherungspflicht ergibt.
          https://www.deutsche-rentenversicher...dige_node.html

          Kloebi Danke für den Hinweis. Dann weiß ich schon mal, mit was für einer Bearbeitungszeit ich rechnen kann.
          Zuletzt geändert von BorderlezZ; 17.01.2023, 08:48.

          Kommentar


            #20
            Inzwischen habe ich die EÜR auch ausgefüllt, den korrigierten verminderten Gewinn daraus [abzüglich einer für gemeinnützige Arbeit kassierten Einnahme, die ich in Anlage S Zeilen 11 & 46 unter weiteren Tätigkeiten und als teils steuerfrei deklariere] in Anlage S eingetragen. Die Nachzahlung ist nun auf 241 € abgefallen. Wenn dann im Nachgang die Energiepreispauschale berücksichtigt wird, bekomme ich sogar noch was wieder.

            Ob das mit der Eintragung der Ehrenamtsgeschichte so korrekt ist, ist mir, wie jedes Jahr, ein Rätsel. In Anlage EÜR Zeile 91 darf ich nicht mehr als 3000 € eintragen, möchte aber auch den Übungsleiterfreibetrag für eine andere Tätigkeit beanspruchen, also sehe ich da keine andere logische Vorgehensweise.
            Falls dazu jemand was sagen kann, freue ich mich über Antworten in meinem Thread dazu.

            Generell bedanke ich mich für die Hilfe hier im Forum mit meinem diesjährigen Steuerrätsel. Falls kein weiterer Input kommt, schicke ich die Erklärung einfach Ende Januar ab und warte, was das Finanzamt so dazu sagt.

            Kommentar

            Lädt...
            X